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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vitor
23.08.2015, 15:58 Uhr

Führerschein kl. A B

Hallo, ich mache gerade den Führerschein für die klasse A B.
Theorie alles bestanden, jetzt nun die Frage...
Sobald ich die praktische Prüfung absolvierte habe
für die klasse B , darf ich den gleich Auto fahren?

Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
09.01.2016, 18:57 Uhr

zu: Führerschein kl. A B

Du bist deines Führescheines sein,um am Strassenverkehr teilzunehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren