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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern serhatsilva
09.04.2015, 21:01 Uhr

Aufgrund einer Fehlentscheidung vom Prüfer durchgefallen.

Hallo,
ich hatte vor 2 Tagen meine Praktische Führerscheinprüfung der Klasse B. Doch ich habe nicht bestanden, weil mein Prüfer der Meinung war, dass ich über eine Rote Ampel gefahren sei. Also es war so: Er sagte mir, dass ich nach einer Ampel links abbiegen solle. Als ich auf die Linksabbiegerspur wechselte und links abbiegen wollte, war es GELB. Doch mein Prüfer sah es anders. Er sagte, dass es klar Rot sei und meinte, dass ich durchgefallen sei. Er wollte auch überhaupt nicht, dass ich mit ihm diskutiere oder sonst was, denn ich wollte diese Fehlentscheidung nicht auf mir sitzen lassen. Ich fragte meinen Fahrlehrer und er sagte auch, dass er klar Gelb gesehen habe. Doch meinen Prüfer war das einfach egal. Wir fuhren weiter und ich machte keine Fehler und hätte eigentlich bestanden, doch nur wegen seiner Fehlentscheidung hat es nicht geklappt. Immerhin habe ich einen Zeugen der auch das so sieht wie ich. Deshalb wollte ich fragen, ob man da nichts gegen machen kann sowas wie einen Einspruch z.B.?
Ich freue mich auf eure Antworten und eure Hilfe.
MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
15.04.2015, 22:35 Uhr

zu: Aufgrund einer Fehlentscheidung vom Prüfer durchgefallen.

Gelb bedeutet nicht "noch schnell rüber" sondern lt. §37 StVO:
"Gelb ordnet an: â EUROžVor der Kreuzung auf das nächste Zeichen wartenâ EUROœ"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

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