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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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23.11.2012, 09:53 Uhr

Fahrschulwechsel aushändigen der alten Unterlagen PROBLEM!!

Guten Morgen, ich habe folgendes Problem: Ich habe meinen Führerschein bei einer Fahschule (nennen wir sie A) angefangen. Nun ist der Besitzer und einzige Fahrlehrer vor knapp 3 Monaten verstorben, deshalb habe ich mich mitte Oktober woanders angemeldet in der Fahschule B da A natürlich auch zu gemacht hat.

Nun hatte ich meinen praktischen Prüfungstermin eigentlich am 09.11 da aber meine alte Fahrschule die Ausbildungsnachweise noch nicht ausgehändigt hat haben wir sie ohne Kosten für mich noch stornieren können.

Ich habe sie mehrmals angerufen und gebeten das fertig zu machen ich würde das auch abholen und so, das wollte sie nicht sondern sagte mir sie schickt es per Post am Samstag den 17.11 los. Wir wohnen in einen kleinen Ort Fahrschule A,B sowie meine Anschrift sind alle in diesem Ort ungefähr 5 min voneinander entfernt jeweils.

Dieser Brief kam bis Mittwoch den 21.11 aber nicht an, deshalb telefonierte ich nochmal mit der Fahrschule A, diese sagte mir das könne nicht sein sie hätte noch mehr Port zahlen müssen da er schwerer als ein normaler Brief war, sie hat sich dann aber darauf eingelassen das ich das abholen kann am Abend.

Nun komme ich gestern zu meiner Fahrschule B um meine prakt. Prüfung um 11 anzutreten und der Prüfer sagt mir das der Ausbildungsnachweis nicht ausreicht ich brauche auch noch so einen anderen Zettel wo Paragraf 2 stvg draufsteht das sei die Ausbildungsbescheinigung! Ich wütend da ich nun nicht teilnehmen durfte. Also rief ich Fahrschule A an und frag danach, sie sagte mir sie wisse nicht was ich meine sowas brauch ich nicht!!!!! Ich meine sie hatte diese Fahrschule 30 Jahre und weiß nicht was ich meine????

Ich lauf diesen mist seit mehr als eine Monat hinterher, habe da auch keine Rechnung mehr offen oder so. Ich muss natürlich trotzdem für die nächste Prüfung nochmal TÜV bezahlen und mind eine Fahrstunde in der Woche nehmen. Der nächste Termin wäre am 14. Dez.

Ich sehe aber auch nicht ein aus Unwissenheit oder Dummheit der alten Fahrschule nochmal das alles zu zahlen zumindest die TÜV Gebühren nicht. Mit den Fahrstunden würde ich mich ja noch einverstanden geben.

Ich frage mich ja auch wenn sie mehr Porto zahlen musste was sie in den Brief getan hat wenn es doch nach ihrer aussage nur dieser eine Zettel ist?????

Was kann ich jetzt tun bzw gibt es eine Möglichkeit das die Fahrschule A den TÜV übernimmt?

Nochmal als info, die Fahrschule A wurde von einem Ehepaar geführt. Er war Fahrlehrer und sie hat alles im Büro gemacht. Er ist ja gestorben also wenn ich von Fahrschule A rede meine ich sie da im Büro ja nun keiner mehr ist, da sie die aufgelöst hat zum ende Nov.

Danke fürs lesen ist etwas lang geworden :)

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23.11.2012, 13:19 Uhr

zu: Fahrschulwechsel aushändigen der alten Unterlagen PROBLEM!!

NACHTRAG:

So jetzt hat sich herausgestellt, sie kennt den Zettel doch. Gestern nicht??? Naja aufjedenfall sagte sie mir das meine neue Fahrschule das auch hätte ausdrucken können?

Diese sagte mir aber er darf mir die Ausbildungsbescheinigung nicht ausfüllen da er das mit mir ja nicht gemacht hat sondern die alte Fahrschule.

Er hat mir natürlich die Prüfungsgebühren (90 Euro) erlassen. Mit dem TÜV kann er erst Montag reden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt