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05.06.2012, 14:48 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren

Das schlechte Gewissen kann ich dir nicht nehmen (ist aber gut, dass du es hast -es schützt vor Wiederholungen ;o) ).

Bei Rotlichtverstößen -wenn es denn einer war- würdest du geblitzt, oder angehalten.
Denn da es sich um ein Punktevergehen handelt, ist es wichtig, den Fahrer zu ermitteln. WENN also ein Beamter solch eine Ampel überwacht, weil er auf Rotlichtsünder lauert, wir er auch motorisiert sein.
Und glaube mir: Der hätte dich dann auch angehalten! ;o)

Fast würde ich also Entwarnung pfeifen, WENN nicht ein selbsternannter Ordnungshüter diesen Vorfall gesehen und zur Anzeige gebracht haben könnte.
Doch auch das wäre schnurz, wenn er nur das Kennzeichen, die Automarke und den -typen wüsste. DIR muss man beweisen können, dass DU gefahren bist.

Ich würde mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,8% davon ausgehen, dass da nichts folgt und hoffe, dass dir das Erlebnis als Mahnung in Erinnerung bleibt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf dem Seitenstreifen

Parken auf der Fahrbahn

Halten am rechten Fahrbahnrand

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt