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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil001
19.04.2012, 12:19 Uhr

Die Verkehrsaufreger

Meine Verkehrsaufreger:

1. Linksschleichen auf der Autobahn
2. 45km/h in der 50er Zone
3. Schildbürgerei

Gibt übrigens ne Sache die heißt Verkehrspranger (https://www.facebook.com/verkehrspranger). Kennt das jemand? Da kann man Fotos seiner Verkehrsaufreger hochladen und auf ner Karte markieren...

Cheers

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.04.2012, 15:02 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Und mein persönlicher "Aufreger" sind "50er Zonen" weil es diese definitiv nicht gibt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.04.2012, 22:06 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Auch da, wo maximal 50 km/h erlaubt sind, darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und eine Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen ausgeschlossen ist. Also dürfte bei Beachtung der StVO. in den meisten Fällen auch 45 km/h zu schnell sein.
Auch wer die "Schildbürgerei" beklagt, wird umgehend Schilder fordern, wenn er einen Unfall gebaut hat und nicht durch ein Schild gewarnt wurde oder wenn nicht ein Parkverbot angeordnet wird, wo ihn parkende Autos stören .....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren