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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tweaker
16.08.2011, 21:13 Uhr

Videomeßung mit Überholen im Verbot

Hallo,

ich wurde in der letzten Woche von einem Videomeßfahrzeug durch Hinterherfahren einer Ordnungswidrigkeit überführt.

Ich habe das Meßfahrzeug im Überhohlverbot überholt und anschließend auf 125 - 130 km/h bei max. zulässigen 80km/h beschleunigt.
(Der Beamte notierte " ca. 125km/h ", ich verweigerte die Aussage und Unterschrift)

Laut den Beamten droht mir nun ein Fahrverbot von einem Monat.
Ich möchte aber Einspruch einlegen, da auf Grund der großen Toleranz bei Videomessungen evtl. die 41 km/h Überschreitung nicht erreicht wurden.

Welche Chancen habe ich nun?

Viele Dank
Tweaker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.08.2011, 06:49 Uhr

zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot

Ich sehe die Chancen nicht als "rosig" an.
Schließlich wurden die Geräte für die Videoüberwachung eigens dafür hergestellt. Entsprechend wird sich es sich bei der genannten Überschreitung um einen "Nettowert" handeln.
Das heißt: Anders als beim Blick auf den eigenen Tacho, wenn es aus dem Wagenfenster des Ordnungsamtes blitzt, kannst du nicht "mal eben" deinen Tachovorlauf oder eine Messtoleranz abziehen.
Nach Protest, werden die Videoaufnahmen zwar noch einmal genau gesichtet, aber ich glaube nicht, dass da ein Abzug zu erwarten ist, der dich von einem Fahrverbot bewahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.08.2011, 18:14 Uhr

zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot

Welche Geschwindigkeit wird denn nun vorgeworfen?
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Peg.
Wenn es sich um ein Provida- Fahrzeug handelte, müsste m.E. die Toleranz bereits verrechnet sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind