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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
19.07.2011, 18:11 Uhr

Gültigkeit Erste Hilfe

Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar habe ich vor ca. 2,5 Jahren Klasse B gemacht, jetzt möchte ich Klasse A machen und wüsste gern ob ich den ´Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort´Kurs noch einmal machen muss? Das würde ich wenn dann genau wie den Sehtest gern vor der Anmeldung erledigen, damit der Antrag sofort bearbeitet werden kann.
Gruß
Tosto

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.07.2011, 18:18 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Den Sehtest vor der Anmeldung zu absolvieren, ist eine seeehr gute Idee!
Eine neue Bescheinigung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort benötigst du nicht. Die Bescheinigung hat (leider!) lebenslange Gültigkeit.
Und dass du den Kurs irgendwann mal gemacht hast, wird schon durch deinen Besitz der Klasse B bewiesen.

In diesem Sinne:
Viel Spaß, beim Erlernen der wohl zweitschönsten Sache der Welt. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tosto
20.07.2011, 10:25 Uhr

zu: Gültigkeit Erste Hilfe

Besten Dank!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Überholen

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Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen