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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HoMI
22.02.2011, 11:12 Uhr

Winterreifen für Motorräder

Hallo, ich habe hier einen Auszug der EG Richtlinie

"Auszug aus Richtlinie 70/156/EWG:


"KAPITEL I
Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger ."

Müssen Motorräder nun Winterreifen haben oder nicht??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:13 Uhr

zu: Winterreifen für Motorräder

Die Definition eines Fahrzeugs nach der Rili 70/156/EWG spielt für die Winterreifenpflicht keine Rolle. Welche Fahrzeuge Winterreifen benötigen, geht unmittelbar aus § 2 Abs. 3a StVO hervor, nämlich Kraftfahrzeuge. Anschließend werden ein paar Ausnahmen genannt, bei denen WR auf der Antriebsachse ausreichen bzw. die gar keine WR benötigen.

Die StVO verweist auf die Rili 92/23/EWG nur bezüglich der Definition des Begriffs "Winterreifen", nicht aber bezüglich der Fahrzeugarten, sodass auch der Verweis in der Rili 92/23/EWG auf die Rili 70/156/EWG keine Rolle spielt.

Daher müssen auch Motorräder Winterreifen haben, weil sie eben Kraftfahrzeuge sind. Das gilt natürlich nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

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Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"