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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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03.12.2010, 23:08 Uhr

Prüfung Art und Weise der Prüfungsabnahme

Möchte mal eine Frage in den Raum stellen.
Darf der Prüfer die Parklücke quer zur Fahrtrichtung vorwärts oder auch rückwärts anweisen?
Aus der Prüfungsordnung geht nur hervor das er die Auswahl hat (z.Bsp.:Pkt. 5.2).
Wenn das der Fall ist, möchte ich gerne wissen, wo das eindeutig steht.
Vielen Dank an die Forumsmitglieder im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.12.2010, 01:25 Uhr

zu: Prüfung Art und Weise der Prüfungsabnahme

Beim Quereinparken kann der Prüfer bestimmen, ob die Grundfahraufgabe vorwärts oder rückwärts durchgeführt werden soll. Das geht aus aus der Anlage 3 zur Prüfungsrichtlinie hervor:

"Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr."

Anders ist es übrigens beim Umkehren. Hier ist es Bestandteil der Aufgabe, dass es sich um ein "selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode" handelt (nicht aber beim Fahren nach rechts rückwärts, das ja eine eigene Grundfahraufgabe darstellt).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten