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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern antares2508
08.07.2009, 21:24 Uhr

Wie lange brauchen die Papiere?

Hallo!
Habe jetzt die Fahrschule gewechselt und bin echt zufrieden. Im Gegensatz zur alten Fahrschule sind die Leute in der neuen absolut cool drauf, total locker und nett, niemand macht Druck oder brüllt einen an. War echt ein Glücksgriff von mir!!
So, jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich habe meinen Führerscheinantrag am 28. Mai abgegeben, das ist jetzt genau 6 Wochen her.
Bei meiner alten Fahrschule habe ich schriftlich gekündigt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Bei der neuen Fahrschule meinte man, dass die das mit der Führerscheinstelle klären, ich muss nix machen.
Bin seit 1. Juli bei der neuen Fahrschule. Die Papiere sind aber immer noch nicht da, obwohl jetzt gut 6 Wochen rum sind. Und es heißt ja immer, dass die Bearbeitung des Antrags 3 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Ich habe nur Angst, dass da irgendjemand meine Papiere verschlampt hat oder so. Okay, Prüfung machen kann ich eh noch nicht, da ich noch einige Zeit und vor allem Fahrstunden brauche. Trotzdem wäre es beruhigend zu wissen, dass die meinen Antrag fertig haben, dass ich theoretisch geprüft werden könnte.
Ist so eine lange Wartezeit denn normal??

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden