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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xantia
01.03.2009, 09:42 Uhr

KFZ Kennzeichen - Plakette

Hallo,

bei meinem Auto bröckelte die untere Plakette vom Kennzeichen leicht ab. Wie schlimm ist dies? Sollte ich die erneuern lassen?

Außerdem noch ne Frage. Bei einem Verwandten bröckelte ein kleiner Teil des blauen Lackes vom KFZ-Kennzeichen (da wo das D drin steht) beim Waschen des Fahrzeuges ab. Gibts da evtl. Ärger wenn er mal angehalten werden sollte?

Bedanke mich bei euren Antworten schon im Voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
02.03.2009, 10:36 Uhr

zu: KFZ Kennzeichen - Plakette

Das amtliche Kennzeichen ist in Verbindung mit dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung eine Urkunde!

Urkunden sollten unversehrt sein und bleiben!

Wikipedia sagt dazu:
"Inwieweit ein Mangel in dem unversehrten Bestand einer Urkunde, wie z.B. eine Radierung oder eine Durchstreichung die Beweiskraft mindern, entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung."

Eine eigenhändige "Instandsetzung" z.B. durch nachmalen der Zeichen und Ziffern ist nicht zulässig!
Für die Beschriftung amtl. Kennzeichen wird eine bestimmte Farbe verwendet die nicht frei verkäuflich ist!

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02.03.2009, 16:35 Uhr

zu: KFZ Kennzeichen - Plakette

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Also eine neue Plakette habe ich mir für mein Fahrzeug heute bei der Zulassungsstelle geholt. Das ist somit erledigt.

Zu 2) Das ist mir und meinem Bekannten absolut klar, dass man da nichts nachmalen darf. Das Kennzeichen vom Fahrzeug meines Bekannten ist ca. 12 Jahre alt, und es bröckelte halt ein Teil der blauen Farbe da wo das D drin steht ab. Die Plaketten sind alle unbeschädigt. Würde da die Polizei was dazu sagen, wenn da etwas Farbe fehlt, oder ist dies egal? Ansonsten ist das Kennzeichen in einwandfreiem Zustand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
02.03.2009, 17:41 Uhr

zu: KFZ Kennzeichen - Plakette

Ein Kfz-Kennzeichenschild ist in Verbindung mit dem Kfz eine zusammengesetzte Urkunde.
Fahrzeugschein, Zulassungsbesch. usw. sind auch Urkunden.

Wer behauptet denn, dass man die schwarze Farbe nicht erneuern darf?
Die Urkunde wird dadurch nicht verändert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xantia
02.03.2009, 18:00 Uhr

zu: KFZ Kennzeichen - Plakette

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Die schwarze Farbe vom Fahrzeug meines Bekannten schaut noch aus wie neu. Das einzige was etwas seltsam aussieht, ist der blaue Hintergrund, da wo das D draufsteht, der ist nämlich zu einem kleinen Teil irgendwie weg. Drum würde es mich interessieren, ob dies egal ist ob die Farbe ein wenig weg ist, da die Plaketten alle unbeschädigt sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
02.03.2009, 18:12 Uhr

zu: KFZ Kennzeichen - Plakette

Ganz konkret kannst Du das wohl nur bei der Zulassungsstelle erfragen. Vielleicht kann dein Bekannter dort hin fahren und das vor Ort und Stelle klären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
03.03.2009, 11:51 Uhr

zu: KFZ Kennzeichen - Plakette

Ich habe nicht behauptet, daß man die schwarze Farbe nicht erneuern darf.
Ich habe lediglich gesagt, daß man eine speziele Farbe benutzen muß und nicht z.B. einen Edding 3000.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

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