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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.02.2009, 13:40 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

Ampel A! Welche sonst?
Wie Du schon schreibst; die eine ist die RECHTSABBIEGERampel... udn die andere eben die für geradeausfahrer.....
Wozu braucht man hier Urteile oder Verwaltunsgvorschriften?

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19.02.2009, 15:46 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

Nach meinem unmaßgeblichen Urteil:
Ampel A.

Begründung: Ampel B gilt nur, wenn du direkt abbiegst (egal ob von der reinen Abbiegespur (nur rechts) oder von der Wahlabbiegespur (geradeaus rechts) aus.

Ampel B ist eine klare Abbiegepfeilampel und gilt nur für Rechtsabbieger, nicht für Geradeausfahrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.02.2009, 15:52 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

... übrigens gibt es in Berlin reichlich solche Ampeln mit gemischter Geradeaus- und rechtsabbiegerspur!

Da sind die hintern stehenden Rechtsblinker immer etwas irritiert, wenn es trotz grüner Ampel nihct vorwärts geht ;)

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25.02.2009, 08:32 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

@Kahleberger;

Auch als Ortsunkundiger kannst Du klar erkennen, dass die Ampel, die Du vielleicht besser siehst, eine Rechtsabbieger-Ampel ist. Und wenn Du geradeaus willst, ist dies nun mal die falsche Ampel.

Ich verstehe nicht, was hier für Probleme herbeigeredet werden und warum für solche Kinkerlitzen Urteile und Vorschriften herhalten müssen. Das nützt Dir doch, wenn Du an dieser Ampel stehst, sowieso nichts.

Was hier aber in jedem Fall nützt, sind offene Augen und so etwas wie Verkehrs-Verstand.

Denn die Ampeln und auch die Fahrspuren sind eindeutig gekennzeichnet.

Und wenn der Ortsunkundige eben mal einen LKW oder Bus im Sichtfeld zur Ampel hat, dann muss er sich eben mal mit den Guckern Richtung Windschutzscheibe bewegen oder warten, bis die Sicht dahin frei ist!

Wo ist das Problem?

Wackel

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25.02.2009, 20:06 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

Ich möchte darauf hinweisen, dass nicht die Fußgänger, sondern die linksabbiegenden Radfahrer (aus der abgeschlossenen Grünphase des Querverkehrs), die Kreuzung räumen können. Die blödeste Regelung seit es Ampeln gibt, da sie oft gefährliche Missverständnisse heraufbeschwört. Die Radfahrer, die die Rechtsabbieger kreuzen würden haben Rot !

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25.02.2009, 20:09 Uhr

Entschuldigung

Erst geschrieben, dann geschaut........

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist