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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NebroT
13.09.2008, 13:07 Uhr

Praktische Prüfung

Hallo,

um es kurz zu machen, ich hatte am 05.09.08 praktische Prüfung und bin durchgefallen. Daraufhin hat mein Fahrlehrer Protest gegen die Entscheidung des Prüfers eingelegt, weil er mich hat rückwärts im Gegenverkehr einparken lassen.

Der TÜV hat dem Protest stattgegeben und somit darf ich die Prüfung wiederholen ohne Gebühren seitens des TÜV`s.
Nun aber der eigentliche Grund meines Posts:

Meine Fahrschule will nun wieder Geld haben für 5 Fahrstunden, sowie für das "Vorstellen zu praktischen Prüfung" , ok die Fahrstunden sehe ich noch ein, aber die Gebühren für die praktische Prüfung bin ich eigentlich nicht gewillt zu zahlen, da ich der Meinung bin, dass der TÜV für ihren Fehler grade stehen soll und die anstatt ich für die Gebühr aufkommen müssen.

Nun hätte ich gerne eure Meinung dazu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
13.09.2008, 13:34 Uhr

zu: Praktische Prüfung

hi

also ich würde einfach nicht bezahlen=) so hart wie das klingt oder einige dich mit deinem FL wie ich darauf dass du nur noch 2 stunden machen musst. bei mir hat das geklappt.also das sollte eigentlich kein problem sein frag doch einfach mal deinen FL. und für das vorstellen zur PP na also eigentlich würde ich da schon bezahlen ich habe dafür auch zweimal bezahlt so viel dazu. ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen=)

liebe grüße und viel erfolg bei der nächsten PP die du sicher bestehen wirst wünscht dir XxPowertrixX

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13.09.2008, 13:41 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Die erste Prüfung wurde gecancelt durch den Chef TÜV Prüfer, also hat die eigentlich nicht stattgefunden, da der TÜV Prüfer was gemacht hat, was er durfte.

Und genau deswegen will ich nicht 2 Mal das Vorstellen bezahlen, weil ich das erste mal nicht "durchgefallen" bin ...

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13.09.2008, 16:38 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Naja normalerweise trägt die Kosten für Vorstellen zur PP der FS, also ich.

Ich verstehe erst recht nicht, warum mein Fahrlehrer nicht schon in der Prüfung Protest eingelegt hat, sondern erst hinterher beim TÜV Chef angerufen hat und erst NACHDEM wir wieder am Ausgangspunkt waren mit dem Prüfer diskutiert hat.
Angeblich, so wurde mir erklärt, werden "Beanstandungen gegenüber TÜV Beamten" niemals vor einem Prüfling ausgetragen und deswegen hat mein Fahrlehrer auch nichts in der Situation gesagt , find ich ein bisschen komisch.

Jedenfalls möchte ich nun wissen, ob ich das Geld mir vom TÜV erstatten kann, denn ich bin sicher nicht gewollt es zu zahlen, wenn mich keine Schuld betrifft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.09.2008, 17:40 Uhr

zu: Praktische Prüfung

"Vorstellung zur praktischen Prüfung" ist das, was die Fahrschule bekommt und hat nichts mit den TÜV-Gebühren zu tun. Ich kann jetzt zwar nicht genau erkennen, ob der Prüfer etwas falsch gemacht hat oder nicht, aber zumindest sehe ich nicht, warum der Fahrlehrer jetzt die Kosten für weitere Fahrstunden und die erneute Vorstellung zur Prüfung dir einfach schenken sollte.

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13.09.2008, 17:45 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Das der Prüfer etwas falsch gemacht hat, ist erwiesen, da der CHEF Prüfer die Prüfung für NICHTIG erklärt hat.

Die Fahrschule soll mir nichts schenken,( das habe ich auch nicht geschrieben, vielleicht solltest du das nächste Mal nach folgender Reihenfolge verfahren: erst lesen - dann das gelesene verstehen und dann erst schreiben) ich habe es schon bei der ersten Prüfung bezahlt und diese wird quasi nun einfach wiederholt, denn das ist jetzt wieder die ERSTE Prüfung für mich!

Ich will einfach wissen, warum ich mehrkosten für etwas ausgeben soll, was nicht ich, sondern der TÜV Prüfer zu verschulden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.09.2008, 17:51 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Die Fahrschule soll dir also nichts schenken. Du selbst siehst es aber auch nicht ein, dass du es bezahlst.

Dann musst du das Geld für die 5 Fahrstunden und die erneute Vorstellung zur prakt. Prüfung vom TÜV verlangen. Schick dem TÜV eine Rechnung und wenn er nicht bezahlt, klagst du zivilrechtlich auf Erstattung der Kosten. Viel Spaß damit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NebroT
13.09.2008, 18:12 Uhr

zu: Praktische Prüfung

darauf wird es wohl hinauslaufen, die Fahrstunden krieg ich bestimmt nicht vom TÜV, aber was die Vorstellung zur praktischen Prüfung betrifft, da werd ich das wohl so machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
13.09.2008, 19:11 Uhr

zu: Praktische Prüfung

@ Kahleberger:
Ist ja hochinteressant deine Theorie:

"Die Fahrschule hat keine Kosten, die sie geltend machen kann....."

Die Fahrschule stellt das Auto (sind aber keine Kosten, dann Auto hat die Fahrschule ja sowieso und Kraftstoff und Verschleiß rechnen wir einfach mal nicht).
Die Fahrschule stellt den Fahrlehrer (sind aber auch keine Kosten, denn der Chef stellt seine Zeit gerne zur Verfügung und einen Angestellten, na ja der ist ja sowieso da und muß wohl nicht extra bezahlt werden).

Mal schauen ob das mit dem Friseur, Bäcker, Handwerker usw. auch funktioniert ;-).

Jetzt ist mir auch klar, warum man als Fahrlehrer/Fahrschulinhaber auf keinen grünen Zweig mehr kommt.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.09.2008, 20:31 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Es ist ja überhaupt nicht erwiesen, dass der Prüfer schuld ist an der vergeigten Prüfung. Der Fahrschüler hat wohl irgendetwas falsch gemacht, das zum Nichtbestehen führte. Weil nun auch der Prüfer möglicherweise nicht ganz korrekt gehandelt hat, wird die Prüfung nicht gewertet, d.h. sie gilt weder als "bestanden" noch als "nicht bestanden".

Das ist eigentlich eine Kulanzregelung seitens des TÜV, die dem Fahrschüler gegenüber einer nicht bestandenen Prüfung zwei Vorteile beschert: Er muss keine neuen TÜV-Gebühren bezahlen und er hat keine 14-tägige Wartefrist bis zur Wiederholungsprüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
13.09.2008, 20:58 Uhr

zu: Praktische Prüfung

@Kahleberger:
Man merkt, du bist kein Fahrlehrer und hast auch offensichtlich vom Fahrlehrergesetz nicht allzuviel Ahnung.

Hier eine kleine Nachhilfe wie es mit dem Vorstellen zur Prüfung bestellt ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg/__19.html

Wenn ich mir so manche Fahrschulen anschaue, die z.B. eine Grundgebühr von 55.-- € fordern (kann man leicht "ergoogeln" wo es das gibt) und DU behauptest, damit ist dann auch das Auto, alle Nebenkosten und der Lohn des Fahrlehrers enthalten (für die Prüfungen) incl. 14 mal theoretischer Unterricht...
da fällt mir nix mehr ein....
Gruß
bs01

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13.09.2008, 22:04 Uhr

zu: Praktische Prüfung

und was kann die Fahrschule dafür ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
13.09.2008, 22:07 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Georg_g hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.
siehe sein Posting vom: 13.09.08, 17:51 Uhr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.09.2008, 23:04 Uhr

zu: Praktische Prüfung

im gegensatz zu georg sehe ich da etwas mehr als eine kulanz des tüv.
der tüv (aap)hat einen fehler begangen, der tüv hat den fehler anerkannt (sonst hätte er die prüfung nicht annulliert), ergo trägt der tüv die kosten für die erneute prüfung. das geld kann der tüv sich vom aap zurückholen der den fehler begangen hat - wird bei jeder kassiererin bei aldi und co so gemacht.
die fahrstunden die der fs vorher macht braucht der tüv nicht zahlen weil der fs ja "prüfungsreif" ist, die kosten "vorstellung zur prüfung" (der fs darf lt. gesetzt nicht alleine zur prüfung erscheinen)zahlt der tüv.
meiner meinung nach ist das auch zivirechtlich durchsetzbar (wenn man wegen der rund 90 € vor gericht ziehen will).

und es stimmt, streitpunkte werden nicht in anwesenheit von fs ausgetragen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.09.2008, 01:35 Uhr

zu: Praktische Prüfung

»Sagte ich das nicht schon?«

Nein, das sagtest du nicht. Du sagtest, dass die Fahrschule sich die Kosten vom TÜV holen soll, während Holger sagt, der TÜV solle die Kosten direkt tragen und sich dann vom Prüfer zurückholen.

Ich glaube kaum, dass der Prüfer in einem solchen Fall das Geld aus eigener Tasche bezahlen muss.

Vielleicht sollte man sich noch mal kurz vor Augen halten, dass der Fehler nicht allein beim Prüfer liegt, sondern dass der Fahrschüler durchgefallen ist ("ich hatte am 05.09.08 praktische Prüfung und bin durchgefallen"). Der normale Lauf der Dinge wäre also, dass der Fahrschüler alle weiter anfallenden Kosten tragen muss. Weil aber der Prüfer möglicherweise die Aufgabe nicht ganz korrekt verlangt hat (was noch gar nicht bewiesen ist), verlangt der TÜV keine neue Gebühr und wertet die Prüfung, die eigentlich als "nicht bestanden" gelten müsste, überhaupt nicht.

Der Grund für das angeblich falsche Verhalten des Prüfers war ja "weil er mich hat rückwärts im Gegenverkehr einparken lassen". Damit ist offenbar ein Längseinparken am linken Fahrbahnrand gemeint. Das wird zwar sehr selten oder fast nie verlangt, aber es ist durchaus zulässig, dass der Prüfer dies verlangt. Da man es aber praktisch nur ein Einbahnstraßen machen kann und hier möglicherweise keine Einbahnstraße war, hat man diesen Fehler als Grundlage für die Kulanz benutzt. Durchgefallen wäre der Fahrschüler wohl aber auch, wenn die gleiche Situation in einer Einbahnstraße gewesen wäre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NebroT
14.09.2008, 19:58 Uhr

zu: Praktische Prüfung

Ähm wie kannst du dir da so sicher sein, ob ich durchgefallen wäre in einer Einbahnstraße?

richtig , kannst du nicht. Also kann man mir das nicht zu LASTEN legen.
Ich werde auf jedenfall die 90€ vom TÜV einfordern und dann hier zu gegebener Zeit posten, was daraus nun geworden ist ;)

GANZ NEBENBEI: Ich bin "NICHT" durchgefallen, weil die Prüfung ja annuliert wurde ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

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