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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern posa5
04.08.2008, 16:53 Uhr

Warte auf Führerschein

Habe die Praxis am Freitag bestanden
Aus unerklärlichen Gründen habe ich da noch nicht den Führerschein bekommen (die meinten die haben den versehentlich wo hin geschickt)
Ok, dachte ich mir, bis montag kannst du noch warten
Jetzt aber der Hammer. Ich kam heute dort an und die meinten vom TÜV, uppsi der is immer noch nicht da
Ich soll Donnerstag nocmal kommen!!!! Da "könnte ich Glück haben"
Ich warte dann ja schon gut eine Woche auf den Führerschein, das Auto steht vor der Tür und ich hab die Praxis bestanden
Was erlauben die sich. Ich hab doch nicht umsonst ihr bes******** gebühr bezahlt
VOn sonem Fall hab ich noch nie gehört
Habe genug davon verarscht zu werden und noch 2 Wochen zu warten!!
Deshalb: Könnt ihr mir nen Tipp gegen?

KANN MAN VIELLEICHT RECHTLICH VORGEHEN???
SCHADENSERSATZ??????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blubbersche
04.08.2008, 21:06 Uhr

zu: Warte auf Führerschein

Also man muss es ja nicht gleich übertreiben... Ich werde auch bald meine praktische Prüfung ablegen und kann mir sehr gut vorstellt wie ärgerlich es ist nach bestandener Prüfung noch so lange auf den Führerschein zu warten. Allerdings finde ich dass man über einen solchen Fehler auch hinweg sehen kann, beim Tüv arbeiten schliesslich auch Menschen die mal Fehler machen. Warte doch lieber noch bis Donnerstag, und wenn er dann immernoch nicht da ist machst du dir weitere Gedanken ob und wie du gegen die Verspätung vorgehen willst.

Liebe Grüße,
blubbersche

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.08.2008, 22:23 Uhr

zu: Warte auf Führerschein

Der TÜV kann da nichts dafür, denn der kann auch nur das an Dokumenten herausgeben, was vorliegt. Du könntest dir bei deiner Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern posa5
05.08.2008, 09:56 Uhr

zu: Warte auf Führerschein

dazu meinten die: geht nicht
ich: geht nicht gibts nicht, es geht!
die: erstmal habe ich kaffeepause, tschüss!!!

ohne mist, unglaublich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
05.08.2008, 14:21 Uhr

zu: Warte auf Führerschein

»Was erlauben die sich. Ich hab doch nicht umsonst ihr bes******** gebühr bezahlt«

Für die Prüfungsgebühr hast Du eine Prüfung bekommen. Da Du diese bestanden hast, hast Du den Gegenwert offensichtlich auch erhalten.

Nur wenn der Führerschein der Akte beiliegt, ist der Prüfer berechtigt, Dir die Fahrerlaubnis zu erteilen. Warum der Führerschein nicht beilag, darüber lässt sich nur spekulieren.

Wenn es so dringend ist, dann lass Dir auf dem Amt einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird