Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elti
21.07.2008, 11:03 Uhr

Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Hallo, liebe Forenteilnehmer.
Wie ich gelesen habe muß die praktische Prüfung spätestens 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung gemacht werden.
Gibt es da Ausnahmen???
Mein Mann hat im Juli 2007 die Theoretische gemacht und ist dann im Aug/Sep 2x durch die Praktische gefallen. Nun hatte er so eine Arbeit, dass er keine Stunden nehmen/Prüfung machen konnte.
Was, wenn er ab im Juli Stunden nimmt und im August die Praktische macht? Ist das noch möglich?? (Schneller geht auf keinen Fall!Er hat nur manchmal , max. 1x/Woche - und sonntags-frei!!)
Danke für eure Antworten
Elti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.07.2008, 14:04 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Frag besser nicht uns, sondern seine Fahschule.
Und das möglichst bald.
Wir kennen deren Terminkalender nämlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.07.2008, 19:10 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

So weit ich das beurteilen kann, ist das leider nicht möglich... aber besser ist es immer nochmal bei der Fahrschule vorzusprechen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung