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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stardust77
12.07.2008, 12:20 Uhr

Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Ich möchte meinen Führerschein machen, bin aber vor ca. 1 einhalb Jahren mit Marihuana an der Grenze aufgefallen. Wie verhält sich das Strassenverkehrsamt in so einem Fall? Bekomme ich dann überhaupt die Möglichkeit meinen Führerschein machen zu dürfen? Oder muss ich zu einem Drogenscreening bevor ich überhaupt zur Prüfung zugelassen werde? Ich danke euch für die Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.07.2008, 13:17 Uhr

zu: Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Kommt darauf an, ob das Strassenverkehrsamt davon Kenntnis hat.

Wissen wirst Du erst, wenn Du einen Führerscheinantrag gestellt hast, ob sie ein Drogenscreening verlangen oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
13.07.2008, 09:35 Uhr

zu: Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Jop...
... Du kannst eigentlich nur das "Risiko" eingehen und Dich in der Fahrschule Deiner Wahl anmelden, den Führerscheinantrag abgeben und abwarten.

Risiko, weil Kosten auf Dich zukommen!
Wenn das Straßenverkehrsamt feststellt, daß Du keinen Führerschein machen darfst, ist die Anmeldegebühr und die Antragsgebühr unter Umständen futsch.
Also die Antragsgebühr auf jeden Fall!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach links

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet