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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern weisser-Phoenix
04.07.2008, 14:55 Uhr

Verkürzte Ausbildung?

Ich bin seit 24.09.1992 im Besitz der Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 2 in dem roten Führerschein, also heute wäre das dann demzufolge BCE... Die Führerscheinstelle sagte mir, dass ich vor einem gewissen Stichtag liege und somit einen einen leeren Bus ohne Passagiere fahren darf...
Ist es in diesem Falle möglich, dass ich durch den Erwerb einer Personentransportberechtigung automatisch in den Besitz der Klasse D komme, oder habe ich anderweitig die Möglichkeit durch eine Art "verkürzte Ausbildung" oder lediglich eine Überprüfung in den Besitz der Klasse D zu kommen? Was muss ich dafür tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2008, 15:28 Uhr

zu: Verkürzte Ausbildung?

Der Vorbesitz der Klasse 2/CE hat in deinem Fall zur Folge, dass die praktische Ausbildung in der Klasse D deutlich reduziert ist. Die minimale Anzahl der Fahrstunden kannst du dir aus folgender Tabelle heraussuchen:
http://www.bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/
anlage_5_20.html


Natürlich ist auch eine Theorieausbildung und -Prüfung notwendig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

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Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

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Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten