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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern igi
19.04.2008, 23:55 Uhr

Italien führerschein gemacht

Hallo ich war in italien hatte ein jop gesucht und dabei hab ich mein eu-führerschein gemacht nur ich war 4 monaten da und dan bin ich wieder zu rrück gegangen in deutschland und hab mein italienisches führerschein ist er hir an erkant bitte um antwort mein e-mail : dashengst86@hotmail.de

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29.04.2008, 15:36 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

wird hier wahrscheinlich nicht anerkannt, denn Du warst keine 6 Monate in Italien und hattest demzufolge zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis im Sinne der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung keinen ordentlichen Wohnsitz in Italien.

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13.05.2008, 08:45 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

aber meine eltern haben doch da ein wohnsitz also wen die ein haben habe ich doch auch ein weil ich der sohn bin und wir sind doch in eu- oder nicht bitte um antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.05.2008, 19:18 Uhr

zu: Italien führerschein gemacht

Nur weil Deine Eltern ihren Wohnsitz irgendwo haben, heißt das doch nicht, daß Du ihn auch dort hast!?

Wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz in Italien hast, kannst Du dort eine Fahrerlaubnis erwerben.
Maßstab dafür ist eben diese "185-Tage-Regel": Wenn Du Dich mehr als 185 TAge im betreffenden Ausland aufgehalten hast, ist anzunehmen, dass Du dort Deinen Wohnsitz hast.

Jetzt ist es in Deinem Fall etwas kompliziert, diese 185-Tage-Regel betrifft genaugenommen schon die Ausstellung der Fahrerlaubnis. Hier haben die italienischen Behörden offenbar gewaltig geschlampt, denn wenn Du dort nicht Deinen Wohnsitz hattest, hätten die Dir nie die FE ausstellen dürfen.

Deine Fahrerlaubnis ist also unter nicht rechtmäßigen Bedingungen ausgestellt worden (Wir reden hier übrigens von EU-Recht!).
Damit bist Du in einer Zwickmühle: Du hast eine erteilte Fahrerlaubnis, die Du hier aber eigentlich nicht benutzen darfst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

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Fahren auf Gefällstrecken

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

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