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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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15.03.2008, 11:09 Uhr

Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

Hallo, bin neu ...

arbeitstäglich fahre ich gerade aus auf eine abknickende Vorfahrtstraße ein. Vier Straßen treffen aufeinander. Nein, mir geht es nicht um's Blinken ...

Bei mir steht Zeichen 205 mit Zusatzschild. Dieses zeigt die Vorfahrtstraße aus meiner Perspektive von links nach gerade aus führend. Sowohl meine Richtung als auch die Straße rechts von mir sind auf dem Zusatzschild mit einem kleinen Strich dargestellt.

Fragen:
Gilt damit in jedem Fall (wenn die Vorfahrtstraße frei ist) rechts vor links?

Rechts ist gesichert kein Verkehrsberuhigter Bereich. Für rechts könnte aber gelten: abgesenkte Bordsteinkante.

Ist das mit dem beschriebenen Zusatzschild möglich? Signalisiert es mir Rechts vor Links (in jedem Fall) oder sagt es mir nur etwas über das Verhältnis meiner Straße zur Vorfahrtstraße?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.03.2008, 11:30 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

Die Zusatzzeichen, die den Verlauf der Vorfahrtstraße anzeigen, regeln nur die Vorfahrt, also das Verhältnis zur Vorfahrtstraße zu den Nebenstraßen.
Mangels anderer Regelungen gilt unter den Nebenstraßen rechts-vor-links (was übrigens gerne mißachtet wird).

Ist nun eine der Nebenstraßen durch einen abgesenkten Bordstein von den anderen Fahrbahnen getrennt, so ist ein Fahrzeugführer, der über diesen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn anfährt, nach § 10 StVO allerdings allen anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber wartepflichtig. Das rvl zwischen den Nebenstraßen gilt nur, wenn es keine anderweitige Regelung gibt. In einem solchen Fall wäre also die Nebenstraße mit dem abgesenkten Bordstein der anderen untergeordnet.

mfG
Durban

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16.03.2008, 09:21 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

Hallo Durban,

vielen Dank.

Woran erkenne ich, dass etwas ein abgesenkter Bordstein ist?

Gibt es gesicherte Kriterien (Länge, Höhe, muss er sich notwendig nach beiden Seiten (nicht-abgesenkt) fortsetzen ...?

Darf ich mich darauf verlassen, dass der von rechts kommende Fahrer (vor dem Losfahren) erkennt, dass er auf einem Belag steht, der als abgesenkter Bordstein gelten könnte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JasminHN
05.04.2008, 15:12 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

Huhu

darauf würde ich mich nie verlassen, abgesenkter Bordstein, Wartepflich, okay aber ob es derjenige auch tut der da rauskommt??

Mann muss immer mit Fehlern anderer rechnen.

wenn ich sehe da kommt was, mach ich langsam und fertig*gg


LG Jasmin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
05.04.2008, 17:11 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

Richtig, aber bloß nicht zu langsam, sonst denkt der andere Du lässt ihn durch und fährt los... xD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JasminHN
05.04.2008, 20:23 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

*ggg ne natürlich net zu langsam, aber so das ich rechtzeitig reagieren kann

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
06.04.2008, 09:27 Uhr

zu: Abknickende Vorfahrtstraße und abgesenkter Borstein

Hallo,

ich sehe in der Beschreibung kein Problem, der TE beschreibt die Vorfahrtstrasse durchgehend aus seiner Sicht. Sie kommt (aus Sicht vom TE) von links und geht dann (aus Sicht vom TE) gradeaus weiter, macht also einen Linksknick.

Allerdings werden auf dem Zusatzschuld untergeordnete Einfahrten nach § 10 StVO nicht angezeigt, also Grundstücksausfahrten oder auch die beschriebenen Einfahrten über einen abgesenkten Bordstein. Wenn aus der Sicht des TE also ein dünner Strich nach rechts weist muss er erst mal davon ausgehen, dass die Fahrzeuge von rechts vor ihm fahren dürfen.

Gruss

MrMurphy

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