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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claudio007
13.10.2007, 21:58 Uhr

D führerschein in italien

ist der deutsche führerschein in italen gültig auch wenn mann den wohnsitz nach italien verlägt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.10.2007, 09:10 Uhr

zu: D führerschein in italien

wenn er in d-land rechtmässig erworben wurde dann ist er auch in italien gültig, brauch dort auch nicht umgeschrieben zu werden.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claudio007
14.10.2007, 09:48 Uhr

zu: D führerschein in italien

danke aber habe eben mit einem carabinieri (polizei....) gesprochen. der führerschein muß nach 1 jahr umgeschrieben werden.
wegen dem wohnsitz und wegen der punkte............

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.10.2007, 10:16 Uhr

zu: D führerschein in italien

dann ist der carabiniere nicht auf dem letzten stand der eu gesetzgebung.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.10.2007, 17:44 Uhr

zu: D führerschein in italien

Die deutsche Fahrerlaubnis wird in Italien uneingeschränkt anerkannt, d.h. man muss keine neue Ausbildung und keine neue Prüfung machen. Das bedeutet aber nicht, dass man unbegrenzt mit dem deutschen Führerschein in Italien fahren kann. Laut folgender Seite ist eine Umschreibung des Führerscheins notwendig:

http://www.provincia.bz.it/mobilita/3805/patenti_e
stere_d.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.10.2007, 19:15 Uhr

zu: D führerschein in italien

hm, Georg, wo steht denn da, daß die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden muß ?
Mich würde das auch sehr wundern, da es der EU- Rechtsprechung widerspricht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.10.2007, 19:36 Uhr

zu: D führerschein in italien

Nicht die Fahrerlaubnis, sondern der Führerschein muss umgeschrieben werden (eine FE kann man ja auch gar nicht umschreiben).

Wörtlich steht das tatsächlich nirgends auf der Seite. Ich habe aber die Überschrift "Anerkennung ausländischer Führerscheine" in Verbindung mit "Erforderliche Unterlagen" so interpretiert, dass eine Umschreibung notwendig ist.

Meines Erachtens widerspricht das auch nicht dem EU-Recht, denn es sollen ja gegenseitig nur die Fahrerlaubnisse (also die Berechtigungen) anerkannt werden, nicht aber unbedingt die Führerscheine (also die Dokumente).

In Spanien muss man beispielsweise alle 5 Jahre seinen Führerschein verlängern lassen, da wäre es also auch nicht möglich, grenzenlos mit dem deutschen Führerschein zu fahren.

Leider fehlt aber ein expliziter Hinweis, dass eine Umschreibung notwendig sein soll bzw. wie lange ein ausländischer Führerschein in Italien gültig ist. Wer will, kann ja eine Mail an die Provinz-Verwaltung Südtirol schicken. Die sprechen ja zum Glück Deutsch. ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

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