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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SunshineSunny
09.10.2007, 13:24 Uhr

Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Hallo,

ich habe vor etwa einem Jahr meinen Theorieunterricht beendet, aber bisher noch nicht meine Theorieprüfung bestanden.

Gibt es eine Grenze in welcher Zeit man die Theorieprüfung bestanden haben muss?

Gruß
Sunshine Sunny

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
09.10.2007, 16:34 Uhr

zu: Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Hallo!
Lies doch mal in § 16 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
"Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung ... zu übergeben. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen..."
Ob noch weitere Grenzen zu beachten sind, weiß ich gerade nicht. Vielleicht weiß jemand anderer Bescheid?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
09.10.2007, 16:44 Uhr

zu: Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Naja, wenn man ewig lange braucht, dann hat man nicht richtig gelernt und kann die Prüfung eh vergessen.
Bei uns waren es 45 Minuten, danach war Abgabe, die meisten waren aber spätestens nach 30 min fertig... ist ja auch mehr als genug Zeit!

Aber welche Zeit genau vorgeschrieben ist, weiß ich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Gegenverkehr