Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stella
29.09.2007, 17:46 Uhr

Fahrschule wechseln!!!

Hallo Leute,

ich will unbedingt meine Fahrschule wechseln. Ich wollte mal wissen, wie ich das machen soll und welche Kosten auf mich zu kommen werden.
Muss ich nochmal Sehtest und Erstehilfe zeigen ?? Und noch mal beim Verkehrsamt anmelden?
Und was muss ich nochmal bezahlen.


Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drivinglady
29.09.2007, 18:37 Uhr

zu: Fahrschule wechseln!!!

Darf man fragen: warum??
Ich hatte mir da auch schon Gedanken gemacht, mittlerweile lass ich aber davon ab und bleib wo ich bin ;o) Hat deine Fahrschule nicht auch mehr Fahrleher und Fahrlehrerinnen, dann kannst du ja die Person welchseln, oder woran liegts??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
30.09.2007, 12:16 Uhr

zu: Fahrschule wechseln!!!

woran es liegt würde mich jetzt natürlich auch interessieren aber es ist möglich.hab ich auch gemacht da meine fahrschule wo ichzuerst war total abgezockt war. du brauchst keinen neuen sehtest und so zu machen zahl das was du da noch zu zahlen hast lass dir alles aufschreiben wie viele fahrstunden/theorie stunden du hattest und dann kannst du problemlos wechseln. viel glück weiterhin

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen