Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silbermondgirl
21.09.2007, 11:58 Uhr

Probezeit bis 21

hallo leute hab mal ne frage:Eine freundin die gerade ihren führerschein macht hat gemeint das man bis zu seinen 21 lebensjahr und das soll vestgellegt sein die probezeit hat is da was dran? oder gilten die 2 jahre noch? Weil das möchte sie gerne wissen

danke in voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.09.2007, 12:04 Uhr

zu: Probezeit bis 21

wer hören will kann hören, wer nicht will versteht natürlich alles falsch.
einfach besser im unterricht aufpassen.
bis 21 ist absolutes alk verbot, die pz bleibt bei 2 jahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.09.2007, 12:56 Uhr

zu: Probezeit bis 21

Überlege doch einfach mal WARUM es die Probezeit überhaupt gibt.

Wenn Du Deinen Führerschein zum 18. Geburtstag erhältst, geht die Probezeit - davon Ausgegeangen, Du verhältst Dich vorbildlich - bis zum 21. Lebensjahr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
21.09.2007, 13:04 Uhr

zu: Probezeit bis 21

Manchmal ist das mir dem Hören so eine Sache und mit dem Verstehen ist es manchmal noch schlimmer.
Da dauert es so eine ganze Weile bis es in Fleisch und Blut übergeht. Da nützt ein Wollen allein nicht um eine Theorie, von der man lange Zeit glaubte, sie sei richtig, zu revidieren. Ist die Probezeit nicht dazu da um sich ausreichend Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
21.09.2007, 13:17 Uhr

zu: Probezeit bis 21

die probezeit beträgt immer 2 jahre ;) da hat dich deine freundin wohl bissl testen wollen ;) von 18. geburtstag bis zum 21.lebensjahr sinds exakt zwei jahre :) aber auch wenn man 19 ist hat man zwei jahre und somit dann bis zum 22.lebensjahr usw. bzw. halt bis die zwei jahre rum sind, seitdem man den führerschein hat und keine verlängerung aufgebrummt bekommt ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
21.09.2007, 16:36 Uhr

zu: Probezeit bis 21

lach deine freundin wollt dich entwede auf den arm nehemn oder ihre ohren funktionieren nicht mehr richtig egal wie alt man ist es sind immer 2 jahre probezeit wenn man kein scheiss baut

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge