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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pieps23
19.08.2007, 23:33 Uhr

Fahrschule bei Spätschicht?!? in Wuppertal

Hallo,

ich habe ein Problem und zwar, würde ich gerne meinen Führerschein anfangen, aber ich arbeite nur in Spätschicht- und das klappt dann alles hinten und vorne nicht :-(, wegen der Theorie und so!!! Die Firma ist auch nicht kooperativ.
Zwar gibt es auch eine Fahrschule, welche vormittags geöffnet hat, aber da ich um 11 anfangen muss ist die Zeit auch blöd für mich!

Kennt jmd. von euch eine andere Lösung??

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19.08.2007, 23:40 Uhr

zu: Fahrschule bei Spätschicht?!? in Wuppertal

Spontan fällt mir nur ein Intensivkurs ein.

Also 1 Woche urlaub nehmen und den dann machen das sollte gehen.

Die Fahrstunden sind ja dann kein Problem. Termine von 9-10.30 sind leicht zu bekommen.

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19.08.2007, 23:44 Uhr

zu: Fahrschule bei Spätschicht?!? in Wuppertal

Guckmal:

Samstag 9.00 bis 10.30 h und 11.00 bis 12.30 h
(außer den letzten Samstag im Monat)

http://www.fahrschule-awm.de/

Zumindest von 9-10.30 passt ja für dich

Hoffe ich konnte helfen.

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20.08.2007, 19:15 Uhr

zu: Fahrschule bei Spätschicht?!? in Wuppertal

Wieso geht doch?
Er macht Samstags z.B bei der FS die ich im link angegeben hab die theorie und seine arbeitszeiten sind np für praxisstunden und praxisprüfung

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Nur für Sie

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind