Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
30.03.2007, 15:12 Uhr

Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

Hallo zusammen,


nachdem ich meine Theorie schon vor einiger Zeit gemacht habe und vor ca 2 wochen meine Praktische auch und alles bestanden habe freu ich mich um so mehr auf den 07.04 an dem ich endlich 17 werden ( Hab B ab 17 gemacht ) !
Jetzt zu meinem Problem:

Der Tüv, also da wo ich die Bescheinigung abholen muss haben Freitag ja eh zu ( Feiertag ) dann habe ich am Samstag Geburtstag, Sonntag ist eh zu, Montag auch wieder Feiertag und Dienstags haben die nicht auf!

Kann ich meine Bescheinigung ( wegen B ab 17 ) schon am Mittwoch vor meinem Geburtstag abholen ( ja die haben auch Donnerstags nicht auf    ) oder geht das nicht, weil als ich da angerufen habe meinten die ich hab pech und kann den erst am Mittwoch abholen! Aber z.B. bei meinem Cousin hat das Funktioniert der hatte am Sonntag und die Eltern haben den Führerschein von ihm am Freitag schon abgeholt!

Würde mich über Antworten freuen, da sf und google nicht weiter geholfen haben

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.03.2007, 15:41 Uhr

zu: Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

Die Aushändigung vor Mindestalter ist nicht erlaubt. Man hört immerwieder von Führerscheinstellen, die entgegen der Rechtslage da Ausnahmen machen, das macht der Mitarbeiter dann aber auf eigene Verantwortung.
Du mußt aufpassen: Die Erteilung der Fahrerlaubnis findet mit Aushändigung des Führerscheins ab. Solltest Du also am Ostermontag autofahren, wäre der Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" erfüllt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
31.03.2007, 10:27 Uhr

zu: Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

Um solche Fälle kümmern sich bei uns die Fahrschulen (Fahrlehrer) und liefern dann halt samstags oder sonntags die Führerscheine oder Bescheinigungen aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blablubb
31.03.2007, 15:28 Uhr

zu: Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

ich hab meinen führerschein einen Tag vor meinem Geburtstag bekommen, und mir wurde versichert, ich dürfe sogar schon an dem Tag damit fahren. es ging bei mir aber um den normalen ab 18. Da ich später noch motorrad machen wollte, hab ich erst nur einen vorläufigen bekommen. auf meinem richtigen ist jetzt bei B der Tag vor meinem 18. Geburtstag als Datum eingetragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
05.04.2007, 10:51 Uhr

zu: Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

alles halb so schlimm hab meinen vorläufigen Führerschein schon gestern bekommen obwohl ich samstag erst 17 werde   

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.04.2007, 11:00 Uhr

zu: Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

na dann ist doch wunderbar, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Beachte aber, daß die Fahrerlaubnis erst ab Samstag gilt und vorher so viel wert ist, als hättest Du gar keine.
Schönen Geburtstag!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.04.2007, 12:49 Uhr

zu: Führerschein schon vor dem Geburtstag ( Ostern )

da war ein sachbearbeiter mal wieder ganz schön mutig.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bremsweg länger wird

- Bus sofort anfährt

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen