Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmatino
28.03.2007, 15:38 Uhr

Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Hallo leute,

ich hab da mal ne Frage:

ich werde übermorgen (Freitag) 18 Jahre alt juhuu:-).

Ich besitze zurzeit noch den Begleitetes-Fahren-FS mit 17.
Den EU- Kartenschein habe ich beantragt, nur ist es nicht sicher dass dieser bis Freitag fertig wird. Jetzt meine Frage:

Kann Ich alleine, ohne Begleitung, mit meiner "Prüfbescheinigung für Begleitetes Fahren mit 17 Jahren" fahren, natürlich erst wenn ich 18 werde?!? ... Denn da steht ja drauf ich zitiere: "Diese P.Bescheinigung gilt im Inland bis drei Monate nach Vollendung des 18.Lebensjahres zum Nachweis der Fahrberechtigung"

Für ne Antwort wäre ich sehr dankbar :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.03.2007, 15:54 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Die Frage hast Du ja schon selbst beantworten :)
Abe Deinem 18. Geburtstag gilt dieses Dokument als Führerscheinersatz; Du darfst damit alleine fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmatino
28.03.2007, 17:50 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

juhuuuuu bist du dir auch ganz sicher ?!? :-)

1000 Dank schönen Tag noch ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
28.03.2007, 17:53 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

ja...ist wirlich so, dazu gibts aber schon sehr sehr viele Beiträge im Forum

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.03.2007, 19:13 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Allerdings gilt das Dokument nur für das Inlad; ins Ausland darfst Du damit nicht fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elmatino
29.03.2007, 19:53 Uhr

zu: Frage bezüglich B.17-FS bitte alle helfen ;D

Hallo, ich werd in Kürze 18 und meinen Kartenschein habe ich noch nicht erhalten... Also darf ich jetzt mit meinem B17 Prüfbescheinigung losdüsen ... ?

Dankeschön.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

An der Haltlinie

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen