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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kalli89
25.12.2006, 19:11 Uhr

Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

Hallo,
ich habe vor etwa anderdhalb Jahren meinen Führerschein Klasse B gemacht und wollte mich jetzt für Klasse A anmelden.
Hab die Bestätigung des Erste Hilfe Kurs bei meinem ersten Antrag abgegeben; D.h. hab jetzt keinen Nachweiß mehr!!
Muss ich jetzt bei einem neuen Antrag nochmals einen Nachweiß für einen Erste Hilfe Kurs abgeben??
Vielen Dank im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
25.12.2006, 19:20 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

Ich nehme an Du meinst " Sofortmaßnahme am Unfallort"
Ist aber auch egal.
Die Antwort ist NEIN..

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
25.12.2006, 21:55 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

So alt kannst du nicht werden, daß die Bescheinigung nicht mehr gilt ;-).
Es gibt keine zeitliche Befristung.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 00peugeot00
26.12.2006, 12:55 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

ist der erste-hilfe kurs sicher nicht befristet?
ich hab zumindest mal gehört, dass, wenn man den E-H-Kurs gemacht hat, nur bis zu (ich glaub)ca. einem jahr danach prüfung machen darf...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
26.12.2006, 13:00 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

Ja. Sicher nicht.
Eine Befristung müsste irgendwo definiert sein. Diese Definition gibt es aber nicht.

Dass man das "mal gehört" hat, ist aber nicht verwunderlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
26.12.2006, 20:12 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

Der Erste Hilfe Kurs ist nur 2 jahre gültig.
Also mus du neu machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
26.12.2006, 20:33 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

Der Kurs ist UNBEGRENZT gültig !!!
siehe hier:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
19


Es gibt Berufe und Tätigkeiten, da muß der Erste Hilfe-Kurs in regelmäßigen Abständen wiederholt werden und hat somit sozusagen ein "Verfallsdatum".
Dies trifft jedoch nicht auf den Bereich des Fahrerlaubniswesens zu.

Dieses Thema hatten wir schon wirklich oft hier in diesem Forum.
Ich bitte ALLE die zukünftig behaupten, man MÜSSE einen Erste-Hilfe-Kurs oder ähnliches neu machen, dies mit dem entsprechenden Gesetztestext zu beweisen.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2006, 21:17 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

»Vielleicht sollte mal eben geklärt werden, ob wir von den Sofortmaßnahmen am Unfallort, oder vom Erste-Hilfe-Schein reden«

Warum sollte man da unterscheiden? Der 1.-Hilfe-Kurs ist ebenso wie der Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen unbegrenzt gültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
26.12.2006, 21:27 Uhr

zu: Erste Hilfe Kurs - HILFE!!

"Warum sollte man da unterscheiden? Der 1.-Hilfe-Kurs ist ebenso wie der Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen unbegrenzt gültig. "

Genau so ist es. Einfach mal den § 19 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) durchlesen. Deshalb habe ich auch auf großartige Unterscheidungen in meinem vorherigen Posting verzichtet.

Mittlerweile haben also alleine hier in diesem Thread 4 (in Worten: vier) Fahrlehrer die gleiche Aussage getroffen (es ist übrigens unser Alltagsgeschäft unseren Fahrschülern zu sagen, welche Unterlagen beizubringen sind).
Alle Zweifler können uns also glauben: ES IST SO: Diese Bescheinigungen sind unbegrenzt gültig !!!

Gruß
bs01

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