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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
10.10.2006, 11:57 Uhr

Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Hallo Leute,

hab eine Frage, habe jetzt schon knapp 2 Jahre meinen BE Führerschein und würde jetzt gerne mal wissen, was ich denn jetzt mehr darf als mit einem normalen B Führerschein? Darf der Zug jetzt schwerer sein als 3,5t?
Würde mich über ein paar Beispiele freuen, was ich jetzt mehr darf :)
Und müss ich wenn ich jetzt einen Zug von >3,5t habe die Verbotsschilder für LKW (bzw. Fahrzeuge >3,5t beachten) oder ist das ne Ausnahme, weil ja mein Zugfahrzeug immernoch <3,5t ist?
DANKE SEHR für eure Antworten..:)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
10.10.2006, 12:48 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Zugfahrzeug 3,5t + Anhaenger.....


Gruss

Kami

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
11.10.2006, 07:52 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Kann man mir vielleicht noch Beispiel geben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
11.10.2006, 12:00 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Der Anhänger den du hinter einem Fahrzeug mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse ziehst darf über 750KG zulässige Gesamtmasse haben.

Warum hast du überhaupt die Klasse BE gemacht wenn du gar nicht weisst wöfür die
gut ist??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
11.10.2006, 12:09 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
11.10.2006, 13:55 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

>Kann man mir vielleicht noch Beispiel geben?

Klar, Du darfst z.B. einen 3,5t Unimog mit zwei 2-Achs-Anhängern fahren.
Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5t zGG haben und daran dürfen beliebige Anhänger.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
11.10.2006, 22:34 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Okay danke und muss ich jetzt wenn der Zug dann größer 3,5t ist die LKWverbotsschilder beachten? also farzeuge >3.5t? wenn ich zum beispiel mit nem unimog und anhänger rumfahren sollte   *G

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.10.2006, 15:18 Uhr

zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?

Bei den Verbotsschildern mit dem Lkw-Symbol wird zwar die Masse von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, das gilt aber nicht, wenn das Zugfahrzeug ein Pkw ist. Umgekehrt gilt das Verbot für Zugmaschinen immer, auch wenn sie weniger als 3,5 t z.G. haben.

Der amtliche Text (der nicht ganz einfach zu verstehen ist) zum Lkw-Symbol lautet:

"Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

Ein paar Beispiele:

1. Dein Zugfahrzeug ist ein Pkw. Dann kannst du die Schilder immer ignorieren, auch wenn der Zug mehr als 3,5 t z.G. haben sollte.

2. Dein Fahrzeug ist eine Zugmaschine. Dann gilt das Verbot immer, auch ohne Anhänger und auch, wenn die Zugmaschine weniger als 3,5 t hat.

3. Dein Zugfahrzeug ist ein Lkw. Dann gilt das Verbot, wenn die Summe der Gesamtmassen von Lkw und Anhänger mehr als 3,5 t beträgt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine Zollstelle

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit