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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern harimao
21.09.2006, 15:28 Uhr

Versicherungstechnisches

Hi, wie gehts? Ich hab mal eine frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Bis vor kurzem hatte ich (20 Jahre alt, 2 Jahre Führerschein) ein eigenes Auto, dass ich aber aus Geldmangen verkauft habe und nun würde ich gern das Auto meiner Eltern fahren, und genau da liegt mein Problem. Versicherungstechnisch ist es so, das nur Leute ab einem Alter den Wagen fahren dürfen (ab 23 oder 25?!). Ohne diese Klausel ist meinen Eltern die Versicherung allerdings zu teuer. Nun meinte jemand man könnte nur mich von dieser Klausel ausnehmen lassen.
Weiß jemand wie das nun tatsächlich aussieht? und wie um wieviel teurer das ungefähr wäre? Danke, Mfg Harimao

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
21.09.2006, 15:30 Uhr

zu: Versicherungstechnisches

Das ist von soo vielen Faktoren abhängig, das man die hier gar nicht aufzählen kann. Möglich ist erst mal ALLES. Du solltest Dich mit der Versicherung direkt in Verbindung setzten...

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
21.09.2006, 17:38 Uhr

zu: Versicherungstechnisches

Ich kann dir nur sagen das das nicht geht. Es gibt bei den Versicheungen keine ausnahme. Wir haben die klausen auch drin. Aber ver such es. Vielglück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
21.09.2006, 19:28 Uhr

zu: Versicherungstechnisches

Also, das kommt sicher auf die Versicherung an, so genau kenne ich mich da nicht aus. Aber ich bin z.B. 17 (habe Führerschein mit 17) und bei mir ist das auch so, dass nur ich von dieser Klausel ausgenommen bin und das ist nicht wirklich teuer. Weiß jetzt nicht ganz genau wieviel, aber ich glaube pro Monat irgendwas zwischen 10-20 Euro mehr. Ich würde da aber einfach mal bei eurer Versicherung anrufen und nachfragen, denn fragen kostet ja schließlich nichts ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren