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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hypocrisy
26.02.2006, 21:15 Uhr

Vorders Kennzeichen abgefallen

Hab mir jetzt am WE durch Blödheit mein vorderes Nummernschild abgefahren.Bin mit der Frontschürze ganz leicht in ne Schneewehe gefahren,da muss sich die Halterung gelockert haben und das Schild ist abgefallen.Hab das erst später gemerkt und bin nomma dorthin zurückgefahren,das Schild hab ich auch wiedergefunden.Allerdings ist die Halterung wohl während der Fahrt abgegangen(son Plaste-Clip-System),weswegen ich das Schild erstmal nicht anbringen kann.Mir gehts jetzt darum,was mir passieren kann,wenn ich zum Händler fahr,um mir ein Ersatzteil zu holen und dabei von Grün-Weiß angehalten werde.Hab unterschiedliche Sachen gelesen vonwegen 5€ bis hin zu 50€ und 1 Pkt.,was ich wegen Probezeit natürlich vermeiden will,auch machts keinen Unterschied wenn man das Ding hinter die Frontscheibe legt oder so.Hat sowas jemand schonmal durch?Weil auf Vernunft und Kulanz von der Rennleitung will ich absolut net zählen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
26.02.2006, 21:38 Uhr

zu: Vorders Kennzeichen abgefallen

Dann hilft nur eins: Mit Mamas oder Papas Auto zum Geschäft fahren und einen Nummernschildhalter kaufen. Solange das Nummernschild noch nich an deinem Auto dran ist darfst du es auch nur auf Privatgrund stehen lassen.

Natürlich nur wenn wir mal päpstlicher als der Papst sind, man sieht schließlich oft genug Leute die das Ding vorne in der Scheibe liegen haben.

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26.02.2006, 22:23 Uhr

zu: Vorders Kennzeichen abgefallen

> Solange das Nummernschild noch nich an
> deinem Auto dran ist darfst du es auch nur auf > Privatgrund stehen lassen.

Quelle? Ich habe in der StVZO beim überfliegen nur was über Inbetriebnahme ohne Kennzeichen gelesen. Die Zulassung an sich bleibt ja auch erhalten.. Will aber nicht ausschließen, dass ich was übersehen habe.

Was die Vernunft angeht: Als das Kennzeichen abgefallen ist, konntest du dich ja auch nicht in Luft auflösen, oder dein Auto auf Privatgrund beamen. und die Vernunft der Herren in Grün ist meist ausgeprägter als ihr ruf - Ich würde einfach mal beim nächsten Polizeirevier anrufen und nachfragen, in der regel sind die schon ganz vernünftig.

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26.02.2006, 22:31 Uhr

nachtrag

BTW. Hatte mal ein ähnliches Problem, als mir ins Auto einbrochen wurde, in dem mein Portemonaie lag. Danach war natürlich alles weg: Ausweis, Führerschein, Fahrzeugschein - alles. Ich musste aber mit dem Auto zur Kripo durch die ganze Stadt, das hätte in ner Kontrolle wohl ne ziemlich langwierige Angelegenheit werden und auch ein Verwarngeld geben können; Mit einem Anruf konnte ich dem entgegenwirken, und mir wurde sogar von der Pol. geraten, erstmal keinen neuen FS zu beantragen - falls der alte irgendwo wieder auftaucht; Wenns Probleme bei ner Kontrolle gäbe, bekäme man das schon ohne Verwarngeld geregelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
27.02.2006, 18:37 Uhr

zu: Vorders Kennzeichen abgefallen

oder kleb es mit durchsichtigem Klebeband hin.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden