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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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27.02.2006, 16:45 Uhr

Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierung?

Hallo!
Ich habe mich am Abend bei schlechten Wetter (Schneegestöber) auf einen Parkplatz mit unbegrenzter Parkzeit unweit eines Behindertenparkplatzes gestellt. Da zuvor starker Schneefall war, habe ich leider nicht gesehen, dass die Bodenmarkierung (Rollstuhl mit Strich) bereits ca. 1,5m VOR dem Schild begonnen hat.
Folglich war ich mit den Vorderreifen bereits über der Markierung, Allerdings noch definitiv HINTER dem Schild
Hier eine kleine Skizze:

____P _____normaler Parkstreifen
..........RS] Auto

P = Schild für Behindertenparkplatz
RS = Bodenmarkierung Rollstuhl
] = Strich mit Abgrenzung Behindertenparkplatz normaler Parkstreifen

Jetzt habe ich gegen den erhaltenen Strafzettel - Tatbestand § 12 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 55 BKat (der am folgenden Tag gegen 11:00 Uhr ausgestellt wurde) Einspruch erhoben. Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. (Finde ich im übrigen sehr untypisch)

Meine Fragen:
Was hat Vorrang Schild oder Bodenmarkierung (Zeichen 314 bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol)?
Beginnt die Begrenzung nicht normalerweise HINTER dem Schild (wie z.B. beim Halteverbot)?
Kann ich für schuldig erklärt werden, dass ich am Vorabend aufgrund von Schnee und untypischer Bodenmarkierung den Wagen in der genannten Form geparkt habe?
Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesstellen für meine Einwände nennen ?

VIELEN DANK!!

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28.02.2006, 17:11 Uhr

zu: Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierun

"Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. "

das der strich nicht erkennbar war kannst du nicht bestreiten. das ist eine tatsachenfestellung. die ist für fast alle RM bindend.
allerdings kannst du versuchen zu beweisen das am vorabend der strich nicht zu erkennen war.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Zollstelle

Auf eine Ampel