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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sabbermax
02.12.2005, 23:50 Uhr

neue regelung...

seit dem 1. november gilt im staate oklahoma ein neues gesetz das sagt das man nach der 6 monatigen permet eine licence bekommt aber mit restriction, das heisst das man nur in zeiten zwischen 6.30 und 10.30 alleine als 16 jaehriger fahren kann...in der restlichen zeit kann man mit einer person ueber 21 fahren die ebnfalls eine gueltige licence hat.....ich bin austauschueler und wollte mit meiner licence eigentlich die vollen 6 monate in deutschland fahren....meine frage ist also: gilt die restricted licence ebenso wie eine licence die vor dem 1 november ausgestellt wurde oder ist die am ende ueberhaupt nichts wert, also kann ich die 6 monate vergessen und die ganze fahrschule in deutschland noch mal machen ???

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03.12.2005, 00:21 Uhr

zu: neue regelung...

ok ich hab noch was gefunden:"Vom Vorliegen eines vollwertigen Führerscheins ist danach auszugehen, wenn a) der Betroffene berechtigt ist, weitgehend ohne Begleiter zu fahren und b) eine weitere Prüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Für die Berechtigung, weitgehend ohne Begleiter fahren zu dürfen, ist es unschädlich, wenn Auflagen wie z.B. ein Nachtfahrverbot ohne Begleiter von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder die Begrenzung einer Zahl von Mitfahrern festgelegt sind."....gilt dieses gesetz von 2004 weiterhin??? ist es also doch ein im deutschen sinne vollwaertiger fuehrerschein??? oder hat sich da auch schon wieder was geaendert??? danke im voraus...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind