Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
16.10.2005, 12:50 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

»Für B sind nur "Sofortmassnahmen am Unfallort" vorgeschrieben und die gelten 2 Jahre.«

... das wird immer wieder gerne aus der Luft gegriffen. In der Tat gibt es keine amtliche Gültigkeitsbegrenzung für diese Kurse. Amtlich.

Praktisch ist eine Auffrischung nach gewisser Zeit schon sinnvoll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maus
20.10.2005, 22:30 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe nach fast 20 jahren Autoführerschein den Motorradführerschein gemacht.Ich musste kein Erste Hilfe Kurs mehr machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
29.10.2005, 04:12 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe meinen Autoführerschein 1974 gemacht, dieses Jahr im August A unbeschränkt. Ich hätte keinen Erste-Hilfe-Kurs gebraucht, habe aber die Gelegenheit wahrgenommen und trotzdem daran teilgenommen.

Es war bitter notwendig! In der Zwischenzeit hat sich so vieles geändert und ich hatte das meiste von damals wieder vergessen. Im übrigen nützt ein Erste-Hilfe-Kurs mir ja nicht nur als Kraftfahrer. Viele Unfälle passieren zuhause oder am Arbeitsplatz. Eigentlich sollte jeder vernünftige Mensch alle paar Jahre an so einem Kurs teilnehmen. Der Kurs heißt ja "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Bei den wenigsten Unfällen ist gleich ein Arzt oder Sanitäter zugegen. Richtige erste Hilfe kann Leben retten. Jeder von uns kann auch Unfallopfer sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Sackgasse

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Unterführung