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Führerschein (D)
marci25
29.10.2005, 09:37 Uhr
Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Hallo!
Mein Freund wohnt in Sachsen-Anhalt und am Montag ist doch da Feiertag, aber er soll am Mo in Bayern abladen. (Er fährt Sattel so 7,5t oder so) Jetzt sagen die einen die A9 ist frei, aber wie lange und stimmt das überhaupt?
Ein Kumpel sagt bis Montag 6Uhr der Andere nein nur bis Mitternacht zum Mo.
Und er brauch ja schon 7,5Std. bis nach Bayern.
Dann ist da ja noch am Dienstag Feiertag in Bayern, da muß er dann auch raus sein wenn er noch fahren muß.
Total verzwickte Lage und keiner hat nen Plan!
Helft uns bitte! LG Jani
MLR1980
29.10.2005, 11:41 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Moin,
das mit der A9 spielt keine Rolle, da er gem. §30 StVO mit einem Lkw, mit mehr als 7,5t zGM von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Sonntag und am Feiertag nicht fahren darf, es sei denn, er fährt frische Lebensmittel. Frisch heißt, keine Tiefkühlware!!! Frisch fällt in dem Bereich: leicht verderblich (Milch, Fleisch, lebenden Fisch, Obst, ect.)
Und es ist so, das er am Sonntag von 22 Uhr los darf, Montag in SA erst ab 22 Uhr weiter darf, aber am Dienstag schon ab 0 Uhr in Bayern nicht mehr fahren darf.
Ich würde an seiner Stelle mit dem Chef noch mal Rücksprache halten, da an solchen Tagen die Polizei und die BAG gern kontrolle machen.
Rebell TF
29.10.2005, 12:13 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Ist denn in Bayern auch Feiertag ?
Übrigends, nen Sattel mit 7,5 t zGM gibts eher selten ;-)
marci25
29.10.2005, 12:20 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Danke erstmal für die Antwort!
Er hat nur Ersatzteile drauf.
Wir haben nochmal angerufen und die Disponenten meinen er solle es riskieren am Sonntag schon vor 22Uhr zu fahren, damit er noch vor Montag 0Uhr raus aus Thüringen kommt. Und somit am Montag in Bayern fahren kann.
Ein Kollege hat nun gemeint das er ein paar Meter fahren soll und dann Selbstanzeige bei der Polizei machen soll. Damit er kein Bußgeld zahlen muß und somit die Firma nur am Ar*?* ist. Denn die Disponenten drängen darauf das er Montag in Bayern sein soll.
Aber er kann ja net nachweisen das die das gesagt haben oder ist das net von belangen?
Alles sch*?+ß!!!
LG jani
marci25
29.10.2005, 12:22 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Sorry! *g*
Es ist ein Sattel mit max 24t (glaub ike)
Rebell TF
29.10.2005, 12:27 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Disponenten und Kraftfahrer, das passt zusammen, wie Öl und Wasser......
Das was der Kollege gesagt hat ist das beste was er machen kann. Weil mehr Geld bekommt er ja auch nicht, wenn er den Termin einhält und damit Gefahr läuft, Ärger mit der BAG zu bekommen.
marci25
29.10.2005, 12:31 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
Ja haste recht,
aber wie soll er nachweisen das der Disponent wirklich gedrängelt hat und er net selber auf die blöde Idee gekommen ist?
LG Jani
jon
29.10.2005, 18:53 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
tja, die Waren auf die Schiene und weg mit diesen Verkehrshindernissen auf deutschen Straßen
Rebell TF
30.10.2005, 08:09 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
tja, die Waren auf die Schiene und weg mit diesen Verkehrshindernissen auf deutschen Straßen ....
Wo wohnst Du denn, das bei Euch die Schienen bis zum Supermarkt verlaufen ???
Und reg Dich doch bitte nicht auf, wenn Dein Zug verspätung hat, weil sind ja auch Güterzüge unterwegs. Ach ja und wenn schon alles auf der Schiene ist, reg Dich bitte auch nicht über die ansteigende Anzahl von Schlaglöchern auf, weil durch fehlende Maut, fehlt dann natürlich das Geld für den Straßenbau.
Pascal
30.10.2005, 10:51 Uhr
zu: Fahren am Feiertag in SA und Bayern
"weil durch fehlende Maut, fehlt dann natürlich das Geld für den Straßenbau. "
Wer sagt denn, daß das Geld in den Straßenbau fließt? Wenn all das Geld, das die Autofahrer bezahlen, in den Straßenbau fließen würde, dann wäre am Jahresende noch jede Menge übrig!
Da würde man keine LKW-Maut benötigen!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss warten
Der gelbe Pkw muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf Bahnübergängen
An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
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