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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
15.05.2005, 18:51 Uhr

entzug nach alk-fahrt

ich möchte kurz meine frage formulieren:
am 14.3.05 wurde ich mit 1,28 promille "erwischt" (Blutprobe), am 14.04. erhielt ich folgenden strafbefehl:
... geldstrafe in höhe von 1250 euro,
ihnen wird für die dauer von 2 monaten verboten, im straßenverkehr kraftfahrzeuge jeder art zu führen.
die fahrerlaubnis wird ihnen entzogen. ihr führerschein wird eingezogen. die verwaltungsbehörde darf ihnen für die dauer von 9 monaten keine neue fahrerlaubnis erteilen.

soweit... sogut....

am 09.05. erhielt ich folgendes schreiben:
ihr führerschein befindet sich in amtlicher verwahrung bei der staatsanwaltschaft ... das durch das amtsgericht ... mit strafbefehl gegen sie verhängte fahrverbot von 2 monaten endet am 29.06.

jetzt meine frage: hat jemand erfahrung damit... ich bin 1966 geboren.. habe mal einen mofaschein gemacht irgendwann 91... darf ich dann für die restlichen 7 monate mofa fahren ???
wäre für eine antwort dankbar

gruss
sacki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
16.05.2005, 16:55 Uhr

zu: entzug nach alk-fahrt-

hm.. das wäre schon mal gut... ich habe 1981 mal eine mofabescheinigung beim tüv gemacht... allerdings habe ich die schon laaaaaaaaaaaaaaange nicht mehr... meinst du ich bekomme vom tüv eine neue ausgestellt.. is allerdings ja schon über 20 jahre her ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist