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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kind87
06.09.2006, 21:31 Uhr

Auffahrunfall durch Nötigung...

Guten Abend!
Ich hatte am Wochenende, allerdings als Beifahrerin, einen Unfall. Folgende Situation: Der Fahrer will innerorts einen PKW wegen dessen unsinnigen Fahrweise (ständiges Beschleunigen und Abbremsen) überholen. Als er sich gerade auf der rechten Spur befindet, beschleunigt das zu überholende Fahrzeug, bis es sich ca. 15m vor unserem Auto befindet, wechselt auf die rechte Spur, blinkt, als er sich mit dem Vorderreifen schon in unserer Spur, also der rechten befindet und verringert den Abstand auf ca. 5m. Folge: Mein Fahrer musste eine Vollbremsung machen, ist aufgrund der Straßenverhältnisse (nasse Fahrbahnoberfläche) nach rechts in den Parkstreifen reingerutscht und hat dabei 2 Fahrzeuge zusammengeschoben. Der Fahrer des anderen PKW ist einfach weitergefahren.
Nun eine Frage: Wegen welcher Vergehen kann man den Fahrer des anderen PKW anzeigen? Welche Chancen haben wir vor Gericht, wenn er mit 4 weiteren Zeugen erscheint?

Hat vll jemand von euch etwas Ähnliches erlebt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kind87
06.09.2006, 22:11 Uhr

zu: Auffahrunfall durch Nötigung...

Wie gesagt, er hatte Spur gewechselt und wollte rechts vorbei und der andere hat denn eben beschleunigt und uns vorne geschnitten....
Ich hätte genauso reagiert. Ist aber halt auch komisch, nen Unfallhergang 1:1 zu schildern.

Aber ich versteh deine Aussage von wegen vorrausschauend fahren nich@schrecke. Der Unfall"gegner" oder sagen wir lieber -"Verursacher" hat ja vorher immer derbst abgebremst, da waren selbst 50m nich genug abstand um sich sicher zu fühlen. wie willste da vorrausschauend fahren?....deswegen das überholmanöver, das aufgrund der vollbremsung dann im parkstreifen endete.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen