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Fahrzeuge, Technik
 gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte
Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?
Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden
Fahrten mit Vollgas vermeiden
Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?
Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn
Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen
Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
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