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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
26.04.2007, 18:36 Uhr

zulassungsfreie Anhänger

Hallo,

Mich würde mal interessieren, welche Anhänger zulassungsfrei sind! Wenn es überhaupt welche gibt! Ich habe mal gehört, dass einachsige Hänger zulassungsfrei sind! stimmt das?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spezi
26.04.2007, 19:43 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Also ersteinmal zu folgenden Arten von Zulassungsfreien Anhängern

- Anhänger in Land und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschienen oder selbstfahrende Arbeitsmaschienen mitgeführt werden.
_ land und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land oder forstwirtschaftliche einachsige Zug oder Arbeitsmaschienen mitgeführte Sitzkarren ( einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug oder Arbeitsmaschiene das Führen des Fahrzeuges von einem Sitz aus zu ermöglichen)
_ Anhänger hinter Straßenwalzen
-Maschienen für den Straßenbau die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 KM/H
- Wohnwagen und Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart auch hier nicht schneller als 25 km/h
- Anhänger die lediglich der Straßenreinigung dienen
- Eisenbereifter Möbelwagen
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern
- Anhänger für Feuerlöschzwecke
- Spezialanhänger zu Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke.
- Anhänger die als Verladerampen dienen.
- Fahrbare Baubuden nicht schneller als 25 km/h
- einspurige einachsige Anhänger ( Einradanhänger) hinter PKW wenn das zulössige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite nicht mehr als 1m und die länge nicht mehr als 1,20 m betragen

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen
MFG Spezi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
26.04.2007, 20:55 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Vielen Dank für die Antwort!

Dann sind die 750KG Anhänger, die ich mit der Klasse B noch fahren darf, zulassungspflichtig,
wenn ich dass jetzt richtig verstehe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
27.04.2007, 06:27 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Jop.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor