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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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05.06.2013, 07:23 Uhr

zu: Baustelle

Eigentlich ist es egal, ob es sich nun um eine Baustellenampel handelt, oder eine "übliche": Ihrem Signal ist Folge zu leisten.
Sollte ihre Anzeige nicht von Belang sein, ist sie entweder ausgeschaltet, oder mit einem "Mützchen" versehen, so dass man ihr Licht eh nicht sieht.

Zur Frage der Anzeige:
Wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kläger können zum Beispiel an der Ampel angebrachte Blitzer sein (da hättet ihr aber einen zweimaligen Blitz gesehen), ein beobachtender Polizist (der wäre euch sofort gefolgt), oder ein Passant, der euch beobachtet hätte.
Wobei sich Letzterer ganz schön angepullert gefühlt haben müsste, um den Aufwand zu betreiben, dafür ne Wache aufzusuchen (oder online anzuzeigen).
Grundsätzlich gilt: Der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert sein, damit ein Rotlichtverstoß geahndet wird. Deshalb also das Foto, das Hinterherfahren und Anhalten, oder eine sehr genaue Personenbeschreibung.

Deshalb sehe ich es in eurem Fall mit einer nahezu 100%igen Sicherheit an, dass da nichts hinterher kommt.
Nehmt euren Schreck als Schuss vor den Bug wahr und lasst ihn als Aufmerksamkeitsverstärker auf euch wirken.

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05.06.2013, 14:08 Uhr

zu: Baustelle

nochma glück gehabt, wa? ich glaub meiner cousine ist sowas auch mal passiert und da kam auch nix.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen