Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marco_lemcke
06.06.2011, 15:17 Uhr

Auffahrunfall in der Probezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Samstag Abend bin ich ( 22 Jahre, 3 Wochen Führerschein, noch in der Probezeit) mit meinem Vater (als Beifahrer) Innernorts Richtung zu hause gefahren. Als wir im gespräch verwickelt waren, weiste er mich darauf hin das die Ampel vor uns rot ist und ich bremste direkt. da meine Bremsung etwas zu spät kam landete ich mit dem Auto (lange e-Klasse kombi) halb über dem stoppstreifen. um fussgänger trotzdem ohne Probleme dem Übergang zu erleichtern machte ich den rückwärtsgang rein um zurück zur haltelinie zu fahren. beim rückwärts fahren unterschätzte ich die Länge vom Auto und krachte dem schon hinterm mir gehaltenen Auto vorne drauf, ein blechschaden erstand.


Aus der Situation herraus stieg mein Vater raus und überredete den hinteren Fahrer die Polizei nicht zu rufen und das er das Auto gefahren ist, da ich noch in der probe zeit bin und es mir eventuell Probleme machen könnte.

damit wahr der nette Herr einverstanden und nimm seine Daten auf und die Daten des Autos und wir verabschiedeten uns...

Heute erhielt ich ein Anruf von meiner Mutter ( meiner Eltern leben getrennt) das die Versicherung sich bei uns gemeldet hat und um ein Rückruf bittet. und das meine Vater nicht auf das Auto versichert ist?

Erstens will ich einem versicherungs betrug aus dem weg gehen? ist es schon zu spät zu sagen das ich doch gefahren bin?

was kann mir als Fahrer in der Probezeit passieren, muss ich den schaden übernehmen oder ist das Auto auch nochmal versichert und übernimmt die Versicherung den schaden auch wenn mein Vater der nicht drauf versichert ist?

wird meine probezeit verlängert auch wenn keine Polizei gerufen wurde? kann es Oscar passieren das ich eine aufbauseminar machen muss oder den Führerschein verliere?

ich würde mich sehr freuen wenn sie mir bei diesen fragen behilflich seine könnten da ich ziemlich aufgeschmissen bin.

mit beste Grüßen
Marco

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FizZlE2XT
06.06.2011, 18:38 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

Solange dies nicht von der Polizei aufgenommen wurde, passiert dir erstmal nichts bis auf dass du außergerichtlich für den Schaden aufkommen musst.
Es gibt die Möglichkeit dem Geschädigten den zu erstatteten Betrag so zu bezahlen (Nicht vergessen die Rechnung einzufordern)
Oder aber dass die Versicherung dies klärt.
Wenn das Auto nicht Versichert sein sollte wie du sagtest, hast du Glück gehabt dass der Geschädigte so Nett war und die Polizei nicht gerufen hat.

Wenn du nicht Versichert bist, Rate ich dazu es so zu begleichen und dich mit dem Geschädigten zu Verständigen was Zahlungsmöglichkeit/betrag/Zeit betrifft um Schwierigkeiten zu entgehen!

Denn sollte es zur Anzeige kommen, werden dir 40€ Strafgeld abgenommen, du erhälst einen Punkt in Flensburg und da du innerhalb der Probezeit bist musst du ebenso an einem Aufbauseminar teilnehmen (Kostet zwischen 350-450 tacken!)
Und bei diesen Summen ist das mit der Versicherung noch nicht enthalten!!
Leider kann ich dir darüber keine Auskünfte geben, da ich damit noch nicht zu tun hatte.

lg, für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt