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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Geomir
05.03.2009, 19:24 Uhr

Geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit

Hallo,

habe den Führerschein seit Herbst 04, und wurde im Frühjahr 2006 rotgeblitzt. Damals erhielt ich eine Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg. Aber keinen Brief mit der Aufforderung, ein Aufbauseminar zu belegen.
Jetzt wurde ich innerorts (50 km/h) mit 80 bis 110 km/h geblitzt.

Was wird mir blühen? Habe es im Bußgeldrechner schon nachgeschlagen, aber es würd mich interessieren, ob der alte Verstoß meine Strafe zusätzlich erhöht oder ob der alte Eintrag schon längst wieder weg ist und wann -wenn der alte Eintrag noch da ist- beide dann weg wären?

Hoffe, ihr könnt mir möglichst schnell helfen ;)

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
05.03.2009, 23:09 Uhr

zu: Geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit

Der Verstoss von 2006 müsste nach zwei Jahren "Ruhe auf dem Punktekonto" gelöscht worden sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Estelle
06.03.2009, 19:38 Uhr

tja...

Bei dieser Geschwindigkeitskeitübertretung hoffe ich, daß dir der Führerschein für einige Zeit abgenommen wird...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.03.2009, 16:28 Uhr

zu: Geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit

Getilgt werden die Punkte zwar offiziell nach zwei Jahren, aber daran schließt sich die sogenannte Überliegefrist an.
Die Überliegefrist dauert weiter 12 Monate. Wenn innerhalb dieser Frist erneut Vergehen festgestellt werden, für die es Punkte gibt, werden die eigentlich getilgten Punkte sozusagen reaktiviert und mitgezogen - also verlängert!

Siehe:
http://www.kba.de/nn_124736/DE/Punktsystem/Ueberli
egefrist/ueberliegefrist__node.html?__nnn=true

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Zollstelle