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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Leo12
09.03.2009, 19:15 Uhr

Unfall

Hi zusammen

Ich habe vor kurzem ein unfall gebaut und ich weiß leider nicht weiter...

Der Unfall war wie folgt:

Der Fahrer vor mir ist auf die linke Spur gewechselt aber da der linke Streifen schon voll war hing er noch mit seinem "Hinterteil" auf meine Spur. So schlau und ungeduldig ich bin wollte ich den Fahrradweg auf meiner rechten benutzen um auszuweichen. Gesagt getan habe dabei die Fahrradfahrerein auf meiner rechten aber nicht beachtet und sie erwischt. Sie ist mit dem Kopf gegen eine Laterne geprallt. Der Krankenwagen war da und die Polizei hat erstmal alles aufgenommen und gab mir damals schon die Info das ich in ein paar Tagen ein Brief bekommen werden wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ich habe erst am nächsten Tag die Geschädigte besucht und ihr Blumen geschenkt. Sie hat die Entschuldigung angenommen und ich bekam auch von ihr die Sicherheit das sie auf eine Anzeige verzichtet

So jetzt habe ich gestern den besagten Brief bekommen. Und weiß nicht was ich damit anfangen soll. Mir ist es überlassen ob ich mich zu dem Vorwurf äußere oder nicht. Oder ich wäre mit einer Geldbuße einverstanden damit das Verfahren eingestellt werden kann. Was wäre die beste Entscheidung dabei muss gesagt werden das ich noch in der Probezeit bin und die Entscheidung gut überlegt sein muss..

Danke für jede hilfreiche Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.03.2009, 22:04 Uhr

zu: Unfall

du darfst dir überlegen ob du mit oder ohne gerichtsverfahren deine strafe bekommst.
zum aufbauseminar musst du in beiden fällen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.03.2009, 15:27 Uhr

zu: Unfall

In einem Forum im Internet bekommst Du nur private Ratschläge. Hier ist so einer:

Füll die Angaben zur Person aus!
Schreib, dass Dir klar ist, dass Du einen Fehler gemacht hast und dass es Dir von Herzen leid tut!
Den Besuch beim Opfer würde ich nicht erwähnen, das klingt zu sehr nach Selbstbeweihräucherung. Die Staatsanwaltschaft redet ohnehin mit dem Opfer, wenn das Opfer Deinen Besuch erwähnt, dann kommt das besser rüber.

Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren zwar nicht völlig einstellen, weil schon ein nicht unerhebliches Interesse der Öffentlichkeit besteht, dass ein Fehlverhalten wie Deines geahndet wird, aber vielleicht kommst Du wegen Einsichtigkeit und gezeigter Reue, mit einem Strafbefehl d.h. Geldbuße und Punkte, aber ohne Gerichtsverhandlung, davon.

Weiteres siehe oben

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht