Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 09:27 Uhr

Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Guten Morgen,


mein täglicher Arbeitsweg führt mich über eine Landstraße, wo es nach einigen km zu folgender Kreuzung kommt: Biege ich nach rechts ab, bin ich direkt im nächsten Ort, fahre ich aber weiter gradeaus auf der Landstraße, stehen da auf beiden Seiten zwei Schilder:
"Werkstraße - Benutzung auf eigene Gefahr"
Dieses Stück ist rund 1,5 km lang und schnurgrade. Dort stehen dann abwechselnd 50er und 70er Schilder.
Nun meine Frage: Da die Straße ja privat ist, darf dort die Polizei bzw. das O-Amt dort blitzen? Ein Bekannter von mir meinte nein, da dort nur die Firma deren Straße das ist das Sagen hätte. Aber manchmal seh ich da morgens Streufahrzeuge von der Stadt... hmm.
Weiß da einer genaues drüber?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 11:00 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

"Solange Schranken oder andere Absperrmittel eine allgemeine öffentliche Nutzung der ''Werkstraße'' nicht verbieten"

Es ist ja nicht verboten da lang zu fahren, wird halt nur drauf hingewiesen dass Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt und dass die Straße in Privatbesitz ist und nicht der Stadt/Land wem auch immer gehört.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
27.02.2008, 19:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Die 50 bzw. 70-Schilder müssen aber auch offiziell angeordnet worden sein, damit geblitzt werden kann. Und das ist bei einem privatem Gelände natürlich nicht immer der Fall.

Gruß,
fraktum

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird