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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xnataliex
26.07.2006, 18:57 Uhr

Fahrradfahrer angefahren

Hallo,
hatte vor kurzem einen Zusammenprall mit einem Fahrradfahrer..
Das ganze ereignete sich so:
Fuhr auf Hauptstraße und wollte rechts in eine Einfahrt für einen Parkplatz einbiegen.
Setzte also den Blinker, senkt mein Temo und lenkte ein.. Auf einmal tauchte von links(als ich schon auf der Einfahrt war) ein Fahrradfahrer auf und prallte an meiner Fahrerseite ab.
Meine Sicht zur linken Seite (die Richtung aus der auch der Fahrradfahrer kam) war durch einen dort geparkten, großen LKW eingeschränkt.
Ich stieg also sofor aus um nach dem Mann zu sehen. Dieser war ansprechbar. Auf mein bitten hilet eine vorbeikommende Fahrradfahrerin an und ging ins nächste Geschäft um dann von dort den Krankenwagen rufen zu lassen.
Ich blieb währenddessen bei dem Mann.
Dieser wurde hinterher mit dem Krankenwagen abgeholt und ich habe alles nötige bei der ankommenden Polizei angegeben.
Habe mich auch die Tage danach noch bei dem Mann bzw. seiner Frau erkundigt. Er liegt im Krankenhaus. War dann auch dort um ihn zu Besuchen. Er hat sich bei dem Fall vom Fahrrad (auf den Rücken) einen Wirbelbruch zugezogen.
Bei meiner Versicherung habe ich alles eingeleitet.
Nun bleibt aber immernoch meine Sorge was da von der Staatsanwaltschaft auf mich zu kommt.
War heute auch schon bei meiner Rechtsanwältin und habe ihr die Unterlagen ausgehändigt.
Sie möchte nun erstmal versuchen das der Fall von der Staatsanwatschaft gegen die Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird hat mir aber auch gesagt das der Fall schlimmstens mit einer Vorstrafe ausgehen kann.
Meine Frage an euch ist jetzt, habt ihr so was auch schon erlebt und wenn ja wie ist es ausgegangen?
Musstet ihr bis vor Gericht?
Wie hoch war euer Bußgeld?

Noch kurz zur Info: Habe seit knapp 5 Jahren meinen Führerschein und habe mir noch nichts zu Schulden kommen lassen, also noch keinen einzigen Punkt oder sonst was.

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26.07.2006, 20:58 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Fakt ist das ihr beide Fehler gemacht habt.
Du warst vielleicht doch zu schnell, gerade wegen der Schlechten Sicht.
Und der Radler ist auf der falschen Seite gefahren, auch für Radler besteht Rechtsfahrgebot und er hätte auch seine Augen aufmachen können und vielleicht etwas langsamer Fahren können.

Ich hatte das selber als Radler mal, einfach rübergefahren, man konnte durch eine Lärmschutzwand überhaupts nichts sehen.
Ich hatte aber Glück das der Autofahrer echt extrem Langsam rangefahren ist. Daher ist alles nochmal Gut ausgegangen, aber das war mir eine Lehre und ich fahr besonnener.

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26.07.2006, 21:40 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

der Radfahrer war nicht auf der falschen Seite..
in meiner fahrradfreundlichen Stadt NRWs dürfen die Radwege aus beiden Richtungen befahren werden.

Vielleicht mag ich für diese Situtation auch zu schnell gefahren sein.. wobei ich eigentlich immer besonnen fahre was ja eigentlich auch mein Punktekonto zeigt.. denn in den knapp 5 jahren (solang hab ich meinen Führerschein) hab ich mir noch nichts zu schulden kommen lassen..

aber glaubt mir, die ersten fahrten nach meinem Unfall bin ich wie ein Mercedesfahrer mit Hut auf und Toilettenrolle auf der Hutablage gefahren. ;O)

Das hat sich schon wieder etwas gebessert, ich fahre immer noch sicher auto denn eigentlich kann ich das und so eine blöde situtation sollte zwar nicht passieren, kann aber..
und von daher achte ich jetzt bei solchen beschränkten sichten noch mal extra auf Fahrradfaher und Fußgänger.

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26.07.2006, 23:49 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Möglicherweise kann es zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. Desweiteren Bussgeld, siehe BKat, z.B. hier:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=8


Kathrin

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27.07.2006, 15:32 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

hallo und vielen dank..
ja das es zur anklage kommen kann weiss ich ja.. dieses möchte meine anwältin ja verhindern..

unter deinem link währe das treffendsten der punkt 44 wobei ich mich da wundern würde da da nur steht gefährdet

LG

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

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Rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße