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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Beamer
25.07.2006, 15:39 Uhr

notorischer Falschparker in der Probezeit

Hallo zusammen,
mein Sohn hat seit März den Führerschein und parkt ständig in der selben Straße (Arbeit) ohne ein Parkticket zu ziehen.Bis jetzt hat er ca.30 Knöllchen a`5 Euro bekommen und auch bezahlt.Gestern ist er (in einer anderen Straße) von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt worden.Kann es ihm jetzt passieren das er eine Nachschulung machen muss?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
25.07.2006, 17:47 Uhr

zu: notorischer Falschparker in der Probezeit

frage: hat dein sohn in der fahrschule nicht aufgepast. ich sage es kann passieren
in so kurzer zeit 30 tikets + abschleppen das kan teuer werden. ich habe meinen seit juni und achte drauf wo ich parke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
25.07.2006, 18:26 Uhr

zu: notorischer Falschparker in der Probezeit

Übt er fürs Guinnies Buch??

Aber kann sich rechnen, stelle jetzt folgendes auf:

Seit März parkt er da, sagen wir mal 5 mal die Woche (mo-fr). Sind übern Daumen 15 Wochen je 5 Tage = 75 Tage. Würde er an jedem ein Ticket für einige Euro ziehen kanns sogar teurer werden als die Knolle.

Aber irgendwas muss da faul sein, denn wenn man länger als 1 Std. parkt und schon ein 5 Euro Knöllchen dran hat, kostet das nächste dann 15 EURO, weil man ja dann schon viel zu lang da steht....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Beamer
25.07.2006, 22:22 Uhr

zu: notorischer Falschparker in der Probezeit

Da mein Sohn bisher immer das "Glück" hatte, am Tag nur eine Knolle zu kassieren, meint er auch, es würde sich rechnen.

Meine Frage war aber, ob er nun mit einer Nachschulung rechnen muss! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
26.07.2006, 00:02 Uhr

zu: notorischer Falschparker in der Probezeit

Nuja. Ich habe lange als Selbststaendiger in einem Projekt im Deutschen Patentamt mitgearbeitet.
Rund um das Patentamt gibt es einige Parkhaeuser, und in groesserer Entfernung vielleicht auch mal einen Parkplatz.
Laenger als 12 minuten Parkplatz suchen war fuer mich teurer als den Strafzettel bezahlen, das Parkhaus war eh teurer.
Also falsch geparkt, taeglich Mo-Fr, 2 Jahre lang. Immer brav bezahlt, nie was gekommen (ausser den Stafzetteln).
Einmal hab ich sogar die Politesse gefragt ob ich Mengenrabatt haben kann, da musste sie herzlich lachen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Softballboy
26.07.2006, 07:09 Uhr

zu: notorischer Falschparker in der Probezeit

Jetz hab ich ne Frage: Warum parkt er denn die ganze Zeit falsch?? Ist das Parkticket wirklich so teuer das er lieber Knöllchen bezahlt?? Is ziemlich verwirrend das ganze. Und das man auf nem Behindertenparkplatz abgeschleppt wird (sofern man es nicht is) is ja wohl logisch...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
26.07.2006, 22:02 Uhr

zu: notorischer Falschparker in der Probezeit

Anstatt einen so treuen "Kunden" zu verprellen, sollte die Stadt ihn zum Ehrenbürger ernennen, denn in Zeiten akuter Ebbe in den öffentlichen Kassen, freuen die sich doch über jeden der keinen Parkschein zieht!

Ich freue mich auch jedes Mal für die klamme Stadt die mir die Knöllchen gibt, wenn ich mal wieder zu faul war, 30 Meter zum Parkscheinautomaten zu laufen, wo doch mein Ziel nur 5 Meter entfernt ist, und ich genau deswegen eben dort geparkt habe!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat