Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gothfused
08.06.2006, 14:32 Uhr

Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Folgendes ist mir heute passiert: Ich fuhr auf dem Weg nachhause allein ausserhalb einer Ortschaft zu schnell, wie schnell weiß ich aber nicht genau. Hinter mir fuhr ein privater PKW (ebenfalls ein Fahrer alleine) dicht auf (ca. 10-15m), beim durchqueren einer Ortschaft (ich war wohl auch hier noch etwas zu schnell) fuhr dieser noch dichter auf (5m bis fast hinter Stossstange!) und gab mehrmals Lichthupe. Ich versuchte mich davon nicht irritieren zu lassen, fühlte mich aber schon dadurch genötigt. Der PKW folgte mir bis vor die Haustüre. Als ich ausstieg kam der Fahrer auf mich zu und sagte, er wäre mir gefolgt und ich wäre ausserhalb der Ortschaft 120 km/h statt der vorgeschriebenen 70 km/h gefahren (was mir etwas zu hoch gegriffen erscheint) und innerhalb 20 km/h zuviel. Er seie zwar nicht im Dienst, aber er wolle die Sache weiterleiten. Er schrieb sich das Kennzeichen auf, wollte mir aber nicht sagen mit wem ich das "Vergnügen" habe. Ich würde dann von ihm hören.
Nun, ich schätze es wird eine Anhörung geben. Über Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren habe ich schon gelesen und der Bußgeldrechner wird dann im gegebenen Fall auch Aufschluß geben. Meine Frage ist aber jetzt: Ist solch ein Verhalten seitens des "Klägers" überhaupt zulässig? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Privatperson ein solches Manöver fahren darf mit etwa 10m Abstand bei einer Geschwindigkeit geschätzt zwischen 90-100 km/h und aufflackernder Lichthupe, nur um Gechwindigkeitsübertretung meinerseits zu "ermitteln". Ich werde meine Strafe (sofern angemessen) auf mich nehmen, sehe aber im Gegenzug nicht ein, dass jene Person ungeschoren davonkommen soll...
Wie geht man am besten vor: Gibt man die Nötigung bei der Anhörung unter Bemerkungen direkt an, erstattet man direkt Anzeige? Oder sollte man doch besser gleich einen Anwalt konsultieren? Wie es aussieht, steht es Aussage gegen Aussage (wenn mein Gegenüber nicht noch auf wundersame Weise nen zweiten Zeugen hervorzaubert). Wie aussichtsreich ist es, solch eine Gegenklage zu stellen? Bin leider nicht im Rechtsschutz.
Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation, oder kennt sich da aus?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.06.2006, 14:57 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Gegen eine Geschwindigeitsmessung an sich ist nichts einzuwenden. Auch nicht dagegen, daß ein Polizist sich aus dem Frei in Dienst versezt um die Owi zu ahnden. Auch wenn er dabei Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, rechtfertig das natürlich nicht eine wie von Dir beschriebene Nötigung.
Trotzdem... eine Gegenanzeige würde ich in so einem Fall -jedenfalls ohne Anwalt- nicht riskieren!
Mein Tipp: Warte ab, was Dir konkret vorgeworfen wird und plane dann weiter. Ãœberlege Dir, ob Dir die Sache einen Anwalt wert ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
08.06.2006, 15:32 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

1) Wie warnecke sagte gehe ich davon aus das er kein geeignetes Messinstrument im Privatwagen hat. Daher weiß er deine Geschwindigkeit gar nicht.

2) Muss er beweisen das du gefahren bist. Ich würde mich NIE dazu äußern. Mach von deinem Recht zu schweigen gebrauch und dann muss er erstmal beweisen das du gefahren bist. Aber das würde ich dann wenn was kommt auch mit einem Anwalt besprechen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.06.2006, 18:27 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

eine Messung ist auch mit dem normalen Tacho rechtlich möglich, allerdings mit einer Toleranz von 20%

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.06.2006, 19:20 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

jon, 10% reichen in einigen Bundesländern auch.
trexer, wie gesagt, Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren ist in Ordnung.
Wenn Fahrer hier = Halter ist, ist die Fahreridentifikation hier ja einfach. Etwas ungewöhnlich ist, daß der Polizist anscheinend die Personalien nicht aufgenommen hat. Mal sehen, ob was kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.06.2006, 20:47 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Das war bestimmt irgendein selbsternannter Weltverbesserer, der mit dem grünen Verein nichts zu tun hat...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
09.06.2006, 00:18 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

ich hätte zurückgeschlagen und sein dienstausweis verlangt, wenn er rumzickt mit polizei und anzeige wegen nötigung drohen... is zwar genauso bescheuert und spiessiges verhalten aber solche idioten merken sonst nix mehr...

das funktioniert natürlich alles nur wenn man mit den worst-case konsequenzen keine großen probleme hat, aber 20km/h zu schnell ist finanziell ja noch zu verschmerzen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gothfused
09.06.2006, 13:54 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Folgendes sollte ich vielleicht an dieser Stelle hinzufügen (war gestern nicht mehr on).
Also der Reihe nach:


â EUROžAlso nicht einmal den Dienstausweis gezeigt? Ich würde dann glatt mal sagen, dass sich da
jemand ein Scherz mit Dir erlaubt hat.â EUROœ


Hat keinen Dienstausweis gezeigt, allerdings auch keine Personalien aufgenommen. Natürlich habe ich an diese Möglichkeit auch schon gedacht. Ein â EUROžbürokratisch-amtliches Äußeresâ EUROœ schließt dies auch nicht zwangsläufig aus. Er erweckte den Eindruck einer jener überkorrekten Charaktere, die â EURO“als Fahrprüfer- einigen bestimmt Angst einflössen würde;). Sein Verhalten war einigermaßen aufgebracht, wenn gestellt dann Hut ab vor diesem schauspielerischem Glanzstück... Allerdings schließt auch dies nichts aus. Sein rüpelhaftes Fahrverhalten allerdings und die Tatsache, dass weder Dienstausweis gezeigt noch Personalien aufgenommen wurden, lässt es auch mir unwahrscheinlich erscheinen, dass er mit den Grünen was zu tun hat. Anyway wäre mir die Möglichkeit, dass es nur fake ist bei weitem noch die liebere...


â EUROžWenn Fahrer hier = Halter ist, ist die Fahreridentifikation hier ja einfach.â EUROœ


Fahrer ist nicht Halter. Es erfolgte wie gesagt nur die â EUROžGegenüberstellungâ EUROœ sozusagen, ohne dass Personalien aufgenommen wurden.


â EUROžich hätte zurückgeschlagen und sein dienstausweis verlangt, wenn er rumzickt mit polizei und anzeige wegen nötigung drohen...â EUROœ


Fest steht, dass ich beim Verlassen meines Wagens von einer völlig anderen Situation ausgegangen war, nämlich von Nötigung durch eine Person, der ich offensichtlich noch nicht schnell genug gefahren war. Dementsprechend seltsam kam es mir vor, dass betreffender mich bis vor die Haustür verfolgte und â EUROžzur Rede stellenâ EUROœ wollte. Ich war zugegeben einfach nur irritiert und wusste die Situation erst einmal nicht so recht einzuschätzen... Abgesehen davon kann eine solche Drohung auch schnell nach hinten losgehen, nämlich dadurch dass derjenige dann weiß, womit er im Falle eines Prozesses rechnen muss und nun entsprechend Zeit hat, sich darauf vorzubereiten...


â EUROž20km/h zu schnell ist finanziell ja noch zu verschmerzenâ EUROœ


Nur behauptet mein Gegenüber ja, ich wäre 120 gefahren statt der erlaubten 70. Die von ihm mir nachgefahrene Strecke könnte für eine Ermittlung anhand der Tachoanzeige ausreichend (300m?) gewesen sein. Bei 50 zuviel außerorts und noch mal 20 zuviel innerorts sieht die Sache schon etwas anders aus... Allerdings halte ich 120 nach wie vor für überzogen.

Mittlerweile ziehe ich es auch vor, erst einmal von einer Anzeige mangels Beweise abzusehen. Das ganze war auch nur deswegen angedacht, weil man mir â EURO“sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen- vorwerfen könnte, ich hätte die Nötigung seinerseits unmittelbar zur Anzeige bringen müssen (so nach dem Motto: ...dann kann das so schlimm auch nicht gewesen sein). Ich werde erst mal abwarten, ob was kommt und was mir ggf. vorgeworfen wird und das zu gegebener Zeit dann noch mal posten...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
10.06.2006, 12:12 Uhr

zu: Nötigung bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

"trexer, wie gesagt, Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren ist in Ordnung."
Mit welchem Beweis? Es steht doch wohl Aussage gegen Aussage. gothfused sagt er sei nicht zu schnell gefahren und der "Polizist" das Gegenteil. Vor Gericht zählt die Aussage eines Polizisten nicht mehr als die einer anderen Person. Daher fahren die sonst auch immer zu zweit rum...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.06.2006, 14:10 Uhr

trexer

trexer, das bei zwei gegenseitigen Aussagen in Deutschland eine Art "patt" entsteht ist ein Gerücht. Was meinst Du, wem glaubt ein Richter mehr: Einem Zeugen, noch dazu Polizist, der keinen Erfolg durch seine Aussage hat, der noch dazu als Zeuge der Wahrheit verpflichtet ist, oder dem Beschuldigten, der lügern DARF, und der einen Gewinn davon hat, wenn seiner Aussage Glauben geschenkt wird?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

51 km/h

81 km/h

61 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-112 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?

Jeweilsm

Jeweilsm