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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
11.06.2006, 18:43 Uhr

zu: Hilfe! Parkunfall

Solche Vollidioten sind mir ja die liebsten Mitbürger... Mir hatte man mal mein Motorrad richtig kräftig umgefahren. Zwar hat man es wieder hingestellt als sei nichts gewesen, aber mehr auch nicht. Waren ja nur:
- ein kaputter Spiegel
- ein verkratzter Auspuff
- eine gerissener Motorschutz
- verbogene Lampenhalterung
- ein zerbrochener und ein verkratzter Blinker
- div. Kratzer
- etc.
an Schaden, welchen ich aus eigener Tasche bezahlen durfte. Mehr als den Leuten an liebsten richtig kräftig eins dafür in die Fresse zu hauen oder deren scheiß Autos zu sprengen, fällt mir dazu auch nicht ein. Anscheinend ist vielen nicht wirklich bewußt, dass sie Fahrerflucht begehen. Bewußt wohl schon, aber man verdrängt es lieber, da man ja in der Versicherung steigen könnte. Tolle Wurst, wenn der Geschädigte statt wie der Unfallverursacher 20-30 Euro pro Jahr mehr an Versicherungsbeitrag gleich mal auf ein paar hundert oder tausend Euro an Schaden sitzenbleibt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
13.06.2006, 23:43 Uhr

zu: Hilfe! Parkunfall

Also mir wurde mal gesagt man könnte auch gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr den Halter eines Fahrzeuges samt Adresse genannt bekommen. Wenn man halt mit demjenigen einen Unfall hatte, das aber Privat klären möchte.

Ohne Garantie, kann das wer bestätigen oder wiederlegen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Parkverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden