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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Benz
15.05.2006, 15:48 Uhr
3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
Moin, hatte vor etwa 3 monaten einen Unfall, bin vor einer Brücke aus der Kurve gerutscht und in ein geländer gefahren. Jetzt hab ich ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich eine Ordnungswiedrigkeit begangen habe (den wetterverhältnissen nicht angemessene Geschwiendigkeit). Außerdem musste ich 75 Euro Bezahlen und hab 3 Punkte bekommen. Da ich noch in der Probezeit bin wollt ich mal wissen, ob ich jetzt noch eine Nachschulung machen muss. Steht das normalerweise nicht in dem Bußgeldbescheid
Danke!!!!
infernal
15.05.2006, 16:21 Uhr
zu: 3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
Ja, sobald man Punkte in der Probezeit bekommt und/oder ein Bußgeld (also mind. 40 EUR) zahlen muss, steht auch ein Aufbauseminar an.
durbanZA
15.05.2006, 17:59 Uhr
@benz/ infernal
so nicht ganz richtig, infernal.
Ob man ein Aufbauseminar machen muß, oder nicht, hat nix mit Punkten oder Bußgeld zu tun, sondern richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Wer einen Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B begeht, für den greifen die Probezeitkonsequenzen.
Es gibt daher auch Verstöße, bei denen man Punkte erhält, aber nicht zur Nachschulung muß.
Und es gibt zu Hauf Bußgelder, die keine weiteren Konsequenzen haben: Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h, Parkverstöße usw..
Zum Thema: Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist laut BKat ein Verstoß der Kategorie A. Also greifen hier die probezeitlichen Maßnahmen.
Das Steht allerdings nicht im Bußgeldbescheid drin, da es sich nicht um Strafen handelt, die von der Bußgeldstelle vollstreckt werden, sondern um führerscheinrelevante, pädagogische Maßnahmen. Das wird von der Führerscheinstelle verordnet, die werden Dich noch gesondert anschreiben.
durbanZA
15.05.2006, 23:57 Uhr
zu: 3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
warnecke, ich bleib bei meiner Aussage.
Zu einem Verwarnungsgeldangebot ist die Behörde nicht verpflichtet, sie kann auch gleich einen Bußgeldbescheid erlassen. Und wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, kommt trotzdem ein Bußgeldbescheid. Zur Nachschulung muß man trotzdem nicht.
Dennoch: Mit dem "Hauf Bußgelder" meinte ich tatsächlich "Bu´ßgelder", keine Verwarngelder.
durbanZA
16.05.2006, 11:22 Uhr
zu: 3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
Das wollte ich zwar nicht damit sagen, das trifft aber auch zu. Im BKat wir ausdrücklich vermerkt, daß es sich um Regelsätze handelt, von denen abgewichen werden kann. Die Bußgeldstelle an also den im BKat angegebenen Regelsatz verändern, zB bei mehrere Voreintragungen kann das Bußgeld höher ausfallen.
Aber das meinte ich gar nicht.
Ich meinte dem BKat entsprechende Bußgelder. Beispel: warnecke fährt 16 km/h zu schnell und bekommt ein Verwarnungsgeldangebot von 35 Euro. Warnecke vergißt zu zahlen. Daraufhin wird ein Bußgeldbescheid von 35 Euro erlassen. Der Betrag bleibt also gleich, allerdings handelt es sich jetzt um ein Bußgeld, worauf zusätzliche Gebühren anfallen.
Zu diesem Verwarnungsgeldangebot ist die Behörde aber nicht verpflichtet. Es kann ersatzlos wegfallen. Allerdings ist es bei solchen Sachen weit verbreitet, erst dieses Angebot zu machen. Die Behörde muß es aber nicht und der Betreffende hat keinen Anspruch darauf.
Hab gerade erst nebenan ;) von einem Fall gelesen, in dem Jemand für einen Geschwindigkeitsverstoß von unter 21 km/h ausschließlich den Bußgeldbescheid bekommen hat.
:) Durban
Benz
16.05.2006, 15:10 Uhr
zu: 3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
Tach, wollt nochmal nachfragen zu der Aussage von durbenSZ:
Zum Thema: Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist laut BKat ein Verstoß der Kategorie A. Also greifen hier die probezeitlichen Maßnahmen.
hat nicht angepasste Geschwindigkeit an die Wetterverhältnisse die gleichen Konsequenzen wie nicht angepasste geschwindikeit.
Danke
durbanZA
16.05.2006, 15:21 Uhr
zu: 3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
Ja. Das ganze ist TB-Nr. 8.1 des Bußgeldkataloges, um ein paar Zahlen zu nennen :)
» Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) - 50 Euro/ 3 Punkte/ Kat.A «
Tut mir leid für Dich, sieht schlecht aus.
durbanZA
16.05.2006, 22:24 Uhr
zu: 3 Punkte jetzt Nachschulung??????????
Da sind wir uns recht einig, da nicht- punktebewährte Verstöße keine B- oder A- Verstöße sind. Die punktebewährten Parkverstöße sind aber auch der Vielen nicht (*g*)...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?
Sie dürfen parken
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
Sie dürfen halten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten
Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen
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