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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schü
18.05.2006, 17:47 Uhr

Lappen jetzt weg? Oder hab ich noch Möglichkeiten

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich wurde vor einiger Zeit wegen zu hoher Geschwindigkeit angehalten Folge: 1Pkt- Aufbauseminar.
Dann wurde ich auch noch bei Rot geblitzt 3Pkt.
Empfehlung zur Beratung (nicht gemacht!)

Nun wurde ich mit 123km/h bei einem Abstand von 21 Metern wieder erwischt, weiger als 40%
des geforderten Abstandes!

Was habe ich jetzt zu erwarten, bzw für Möglichkeiten um einen Führerscheinentzug zu vermeiden! Hilft ein freiwilliges Seminar?Kann ich Punkte übertragen oder wen anderes als Fahrer angeben?Ich bin nicht der Halter!

Bitte helft mir, ich brauch mein Führerschein!

Vielen Dank im Voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.05.2006, 17:53 Uhr

zu: Lappen jetzt weg? Oder hab ich noch Möglichkeiten

Anscheinend hast du noch nichts von Verantwortung gehört. In der Regel gibts ne Nachschulung, Probezeit auf 4 Jahre...ich hoffe allerdings, dass du nicht mehr lange auf den Straßen unterwegs bist.
Das freiwillige Seminar kannst vergessen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schü
18.05.2006, 20:50 Uhr

zu: Lappen jetzt weg? Oder hab ich noch Möglichkeiten

mir ist schon klar, dass ich nich unschuldig bin aber soetwas mache ich ja auch nich aus Absicht oder langer Weile. Ich hätte ja auch gern schon beim letztes Mal eine Beratung gemacht aber wenn man mir nicht die Möglichkeit gibt, da kann ich auch nicts daran ändern!

Aber ich danke euch für eure Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
18.05.2006, 22:23 Uhr

zu: Lappen jetzt weg? Oder hab ich noch Möglichkeiten

>>>Sag doch gleich, dass Du kein Auto fahren kannst. Damit machst Du es den Behörden wesentlich einfacher. <<<

Zumal er dann ne Menge Kosten spart ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Kreuzung