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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fendt930
21.03.2006, 19:06 Uhr

Anschnallpflicht

Hallo,

wenn ich jetzt auf dem Weg von einer Party nach hause angehalten werde und die netten Herren in Grün stellen fest das eine Person nicht angeschnallt ist, wer zahlt dann?

Der Fahrer oder die Person die nicht angeschnallt ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.03.2006, 19:12 Uhr

zu: Anschnallpflicht

»wenn ich jetzt auf dem Weg von einer Party nach hause angehalten werde und die netten Herren in Grün stellen fest das eine Person nicht angeschnallt ist,... «

Wie geht das denn?

Warum fährst du denn los, wenn noch nicht alle angeschnallt sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
21.03.2006, 19:14 Uhr

zu: Anschnallpflicht

wenn die nichtangeschnallte Person zurechnungsfähig ist, also kein Kleinkind oder im 'Koma' zahlt sie, abr oft schauen sie bei 'nem vollen Auto nicht dadrauf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2006, 19:38 Uhr

zu: Anschnallpflicht

Mir fallen dabei höchstens 5 Euro Verwarngeld ein Tb- Nr. 97 BKat, wenn es sich nicht um ein Kind handelt (dann wird das erheblich teurer). Interessant ist es im Falle eines Unfalls... wie würden da wohl die zivilrechtlichen Folgen für den Fahrzeugführer, der sich ja verpflichtet , Personen nur unter Berücksichtigung der § 21a, 21 und 23 StVO mitzunehmen. Was meint Ihr?

P.S.: Bin jetzt zu faul, die 4 zu zitieren ;)

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